26.3092 · Interpellation · 2026-03-11
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
2025 wurden in unserem Land 28 Frauen und Mädchen getötet. Diese tragische Entwicklung scheint auch im Jahr 2026 anzuhalten: Seit Anfang des Jahres gab es bereits fünf Femizide und einen Femizidversuch. Diese schockierenden Zahlen erfordern rasche Entscheidungen.
Am 28. November 2025 gab der Verein Electronic Monitoring mit seinen 24 Mitgliedskantonen bekannt, eine landesweite aktive elektronische Überwachung einzuführen und längerfristig eine gemeinsame Überwachungszentrale zu betreiben. Täter häuslicher Gewalt sollen mithilfe einer elektronischen Fussfessel rund um die Uhr überwacht werden.
Für einen wirksamen Schutz der Opfer braucht es für die aktive Überwachung Strukturen, die in der Lage sind, Meldungen in Echtzeit zu bearbeiten. Nur eine rund um die Uhr aktive Überwachungszentrale, die kantonsübergreifend arbeitet, kann eine zuverlässige Überwachung gewährleisten. Namentlich in Spanien hat sich ein solches System als effizient erwiesen.
Das von den Kantonen angekündigte Vorhaben zur elektronischen Überwachung ist als ergänzende Massnahme zu den weiteren Vorschlägen in der Roadmap des Bundesrats gedacht.
Die elektronische Überwachung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, dem Bund kommt eine wichtige Koordinations- und Unterstützungsrolle zu.
Daher frage ich den Bundesrat:
1) Kann er gestützt auf die Verordnung vom 13. November 2019 über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR 311.039.7) die Kantone und/oder den Verein Electronic Monitoring beim Aufbau eines landesweiten Systems zur aktiven oder aktiven dynamischen elektronischen Überwachung finanziell unterstützen?
2) Welcher Betrag steht gestützt auf die erwähnte Verordnung gegenwärtig zur Verfügung, um das Vorhaben der Kantone zu unterstützen?
3) Gibt es andere Mittel, Gesetzesgrundlagen oder Finanzierungsquellen, um das Vorhaben der Kantone zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die neusten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2025 zeigen einen Anstieg der schweren Gewaltstraftaten im Vergleich zum Vorjahr. Von den 55 angezeigten vollendeten Tötungsdelikten waren 34 bzw. 61,8 Prozent im häuslichen Bereich, 74 Prozent der Opfer waren weiblich (www.bfs.admin.ch> Statistiken> Kriminalität und Strafrecht> Polizei). Angesichts dieser Entwicklung begrüsst der Bundesrat den Willen der Kantone, die Einführung eines koordinierten Systems für die dynamische, aktive elektronische Überwachung auf nationaler Ebene zu prüfen. Der Einsatz technischer Mittel gehört zu den Prioritäten des Bundes und der Kantone, um Opfer von Gewalt besser zu schützen. Die Ergebnisse der Arbeiten der Kantone wurden am 27. April 2026 anlässlich der Bilanz zur Umsetzung der Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt vorgestellt. Diese haben bestätigt, dass eine solche Überwachung in der Schweiz bei entsprechender interkantonaler Koordination funktionieren kann und den Schutz der Opfer von Gewalt verstärkt.
1. Die Finanzhilfen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die der Bund seit 2021 gestützt auf die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7) gewährt, können an nicht gewinnorientierte, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen gehen. Somit steht es auch Kantonen, kantonalen Konferenzen oder Vereinen grundsätzlich offen, ein Gesuch beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) einzureichen. Das EBG hat in der Vergangenheit beispielsweise die Einführung der 24/7 Helpline der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit Finanzhilfen in der Höhe von 415 500 Franken unterstützt. Auch der Verein Electronic Monitoring in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat bereits 2023 für eine Studie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Täterüberwachung und Opferschutzmassnahmen Finanzhilfen erhalten.
Angesichts der Aufgaben- und Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen können Finanzhilfen den kontinuierlichen Betrieb von Regelangeboten der Kantone im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (wie Opferhilfe, Bedrohungsmanagement, Frauenhäuser, Täterberatungsstellen u. a.) nicht unterstützen. Möglich sind zeitlich begrenzte Projektfinanzierungen zum Aufbau solcher Angebote, zu deren Weiterentwicklung oder Evaluation.
2. Dem EBG stehen jährlich rund 3 Millionen Franken für die Vergabe von Finanzhilfen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zur Verfügung. Dieser Betrag wurde vom Parlament für das Jahr 2026 einmalig auf 4 Millionen Franken erhöht. Die Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt (Art. 15a SuG; SR 616.1). Interessierte Organisationen können sich vor der Einreichung eines Gesuchs jederzeit beim EBG informieren und Projektskizzen prüfen lassen. Eine Mittelreservation oder vorgängige Finanzierungszusagen können jedoch nicht gemacht werden. Für die besagten Finanzhilfen müssen sich die Trägerschaften mit mindestens 50% an den Gesamtkosten der getroffenen Massnahmen beteiligen.
3. Unter diesen Rahmenbedingungen bilden die Finanzhilfen des EBG eine Möglichkeit, die Einführung und die Evaluation einer elektronischen Überwachung in der Schweiz durch die KKJPD zu unterstützen – analog dem Projekt der SODK zur Einführung der 24/7 Helpline. Die Einführung in den einzelnen Kantonen und der Betrieb des Systems müssen allerdings von den Kantonen finanziert werden. Andere gesetzliche Grundlagen und Finanzhilfen für eine Unterstützung der Kantone in diesem Bereich bestehen auf Bundesebene derzeit nicht.