26.3099 · Postulat · 2026-03-12
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in den Bereichen Polizei, innere Sicherheit und Strafverfolgung vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere das Potenzial, die rechtlichen Grundlagen sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen von KI – namentlich in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre – darlegen. Auf der Grundlage des Berichts soll der Bundesrat dem Parlament Leitlinien für einen kohärenten und grundrechtskonformen Einsatz von KI in den Bereichen Polizei, innere Sicherheit und Strafverfolgung vorlegen, wobei die digitale Souveränität der Schweiz gewahrt werden soll. Der Bericht soll insbesondere:
1. das Potenzial und die Anwendungsbereiche von KI-Technologien aufzeigen, um die Bekämpfung der Kriminalität effizienter zu gestalten und die innere Sicherheit zu stärken;
2. den bestehenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Technologien im Sicherheitsbereich analysieren und allfällige Lücken identifizieren;
3. die verfassungsrechtlichen Grenzen für den Einsatz von KI-Technologien in den Bereichen Polizei und Sicherheit erläutern sowie Rahmenbedingungen und Leitlinien für den Einsatz von KI definieren;
4. aufzeigen, wie die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre beim Einsatz von KI-Technologien im Polizei- und Sicherheitsbereich erfüllt werden können;
5. erläutern, wie die digitale Souveränität der Schweiz gewahrt und Abhängigkeiten von externen Anbietern bei der Beschaffung und beim Betrieb von KI-Technologien im Sicherheitsbereich vermieden werden können.
Begründung
Die rasante Entwicklung von KI-Technologien eröffnet der Polizei und den Sicherheitsbehörden neue Möglichkeiten, die Kriminalität wirksam zu bekämpfen und die innere Sicherheit zu gewährleisten. KI ist ein leistungsfähiges und nützliches Instrument, das jedoch mit erheblichen Risiken verbunden ist. So können KI-Technologien insbesondere eingesetzt werden, um grosse Datenmengen zu analysieren, Ermittlungen in komplexen Fällen der organisierten Kriminalität zu unterstützen, Verfahren effizienter zu gestalten und damit die Arbeitsbelastung der Behörden zu reduzieren. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken für die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Privatsphäre. Für den Einsatz von KI-Technologien im besonders sensiblen Bereich der inneren Sicherheit sind transparente, rechtlich fundierte und gesellschaftlich akzeptierte Leitlinien und Regelungen unerlässlich.
Als Reaktion auf das Postulat Dobler (23.3201) hat der Bundesrat eine Überprüfung des für KI-Technologien geltenden Rechtsrahmens eingeleitet. Am 12. Februar 2025 beauftragte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, bis Ende 2026 ein Vernehmlassungsvorlage zur Regelung der KI auszuarbeiten. Die laufenden Arbeiten zur Regelung der KI konzentrieren sich in erster Linie auf den allgemeinen Rechtsrahmen. Die Bereiche Polizei, innere Sicherheit und Strafverfolgung, in denen potenziell schwerwiegende Grundrechtseingriffe möglich sind, erfordern jedoch eine gezielte Analyse. Da die Zuständigkeiten und rechtlichen Befugnisse in diesen Bereichen auf mehrere Staatsebenen verteilt sind, ist die Souveränität der Kantone zu wahren.
Der Erwerb sicherheitsrelevanter KI-Technologien von externen Anbietern ist zudem mit spezifischen Risiken verbunden, insbesondere hinsichtlich Datenzugang, Datenhoheit, Abhängigkeiten und Kontrollverlust. Angesichts der Sensibilität sicherheitsrelevanter Daten und der strategischen Bedeutung der staatlichen Handlungsfähigkeit müssen klare Anforderungen an Herkunft, Funktionsweise und Nachvollziehbarkeit von KI-Technologien definiert werden.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.