Lexipedia

26.3119 · Interpellation · 2026-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Gemäss Medienberichten hat der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Fall eines Kindes mit Behinderungen aus dem Kanton Aargau vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Der Fall hat eine grundsätzliche Debatte über das Verhältnis von Regel- und Sonderschulen sowie über die Umsetzung internationaler Verpflichtungen der Schweiz im Bildungsbereich ausgelöst.

Mit der Ratifikation der UNO-Kinderrechtskonvention und der UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die Rechte von Kindern mit Behinderungen im Bildungssystem zu gewährleisten. Insbesondere verpflichtet Artikel 24 der UNO-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur Wirkung inklusiver Bildung:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur Wirkung inklusiver Bildung im Vergleich zu separierenden Bildungssystemen (Regelschule und Sonderschule), insbesondere im Hinblick auf Lernentwicklung, soziale Teilhabe und langfristige Lebensperspektiven von Kindern mit Behinderungen?

  2. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus diesem Forschungsstand für die Weiterentwicklung der Bildungspolitik in der Schweiz und für die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention und der UNO-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere Kinder mit Behinderungen, faire Bildungschancen erhalten. Das Bundesamt für Statistik erhebt regelmässig Daten und veröffentlicht Analysen zur Sonderpädagogik, um die Situation in der Schweiz aufzuzeigen. Die Thematik wird zudem im Rahmen des Bildungsmonitorings, das von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführt wird, systematisch verfolgt, insbesondere seit der Veröffentlichung des Berichts «Sonderpädagogik in der Schweiz» im Jahr 2021 (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Bildungsraum Schweiz > Bildungszusammenarbeit Bund ‒ Kantone > Bildungsmonitoring).
Für neuere wissenschaftliche Ergebnisse in diesem Bereich verweist der Bundesrat auf den Bildungsbericht Schweiz 2026 (www.skbf-csre.ch > Bildungsbericht). Dieser zeigt unter anderem, dass inklusive Schulen mit heterogenen Klassen bessere Ergebnisse erzielen als separative Schulformen, und zwar sowohl in Bezug auf die schulischen Leistungen als auch auf die spätere Integration in den Arbeitsmarkt (ebd., S. 91). Auf der Sekundarstufe I ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen relativ gering (etwas mehr als 2 %), jedoch ist auch die Rückkehrquote in Regelklassen sehr tief (rund 5 %). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit individuellem Förderbedarf, die eine Regelklasse besuchen, nimmt insgesamt leicht zu, was auf verstärkte Integrationsbemühungen hindeuten könnte. Das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH), welches als Fachagentur der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) für den Bereich Sonderpädagogik beauftragt ist, hat im vergangenen Jahr zudem ein Faktenblatt zum aktuellen Stand der Forschung zur inklusiven Bildung in der Schweiz veröffentlicht (https://edudoc.ch/record/240659?ln=de).

2. Die Sonderpädagogik fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der Kantone (Art. 62 Abs. 3 der Bundesverfassung [SR 101], sowie Art. 20 des Behindertengleichstellungsgesetzes [SR 151.3]). Sie sind daher dafür verantwortlich, entsprechende Forschungsergebnisse zu bewerten und geeignete Massnahmen festzulegen. Zudem obliegt es den Kantonen, die in der Interpellation erwähnten UNO-Konventionen in den Bereichen umzusetzen, die in ihre Zuständigkeit fallen.