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26.3143 · Interpellation · 2026-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die unterschiedlichen Anreizsysteme zwischen eigenwirtschaftlichem Fernverkehr und subventioniertem Regionalverkehr?
    Sieht er Risiken einer strukturellen Priorisierung fernverkehrsrelevanter Investitionen?

  2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Bund und Kantone bei Bahnprojekten über ausreichende Expertise verfügen, um Kostenannahmen, Nachfrageprognosen und Variantenstudien der SBB kritisch zu prüfen? Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf beim Aufbau eigener technischer und modellbasierter Planungskompetenz auf Seiten von Bund und Kantonen, um die Steuerungsfähigkeit langfristig zu stärken?

  3. Bestehen Überlegungen, bei SBB-Planungen externe Variantenprüfungen oder systematische Zweitmeinungen vorzusehen, oder Bahninfrastrukturen künftig von unabhängigen Dritten planen zu lassen statt von den Bahnen selber?

  4. Beabsichtigt der Bundesrat, das bestehende Governance-Modell für Bau und Betrieb der Eisenbahnen hinsichtlich Transparenz, Steuerungsfähigkeit und institutioneller Balance weiterzuentwickeln?
    Wenn ja, in welche Richtung?

Begründung

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind gleichzeitig:

  • Betreiberin des eigenwirtschaftlichen Fernverkehrs,

  • Betreiberin des von Bund und Kantonen bestellten und abgegoltenen Regionalverkehrs,

  • Betreiberin des Güterverkehrs,

  • Eigentümerin und Betreiberin der Eisenbahninfrastruktur,

  • sowie dominierende bis teilweise de facto-monopolistische Anbieterin von Planungs- und Projektierungsleistungen im Bahnbereich.

Diese Bündelung von Betrieb, Infrastruktur und Planung in einer Organisation kann zu Zielkonflikten und - im Sinne eines optimal funktionierenden und austarierten Gesamtsystems - unerwünschten Verzerrungen führen, wie z.B. zu einer systematischen Bevorzugung des Fernverkehrs. Zudem sind Informationsasymmetrien die Folge, z.B. zwischen BAV und SBB auf der einen und den Kantonen auf der anderen Seite. Überspitzt formuliert: Die SBB plant so, wie es ihr am besten dient, und es ist fraglich, ob die öffentliche Hand in genügendem Masse steuerungsfähig ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei der Planung der Ausbauschritte berücksichtigt der Bund die Interessen des Fern-, Regional- und Güterverkehrs gleichermassen. Der Bundesrat sieht keine Risiken einer «strukturellen Priorisierung» fernverkehrsrelevanter Investitionen. Es ist für die Funktionsfähigkeit und Effizienz des Bahnsystems nötig, dass die strategischen Netzelemente (Schlüsselinfrastrukturen) auf die künftig angestrebten Fernverkehrsstrukturen ausgerichtet werden. 2. Die fachlichen und technischen Kompetenzen sind beim Bund vorhanden. Für die Erarbeitung von Ausbauschritten, die Überprüfung von Kostenannahmen, Nachfrageprognosen und Variantenstudien wird bei Bedarf spezialisierte externe Fachunterstützung beigezogen. Ein Ressourcenaufbau im Bereich der modellbasierten Planungskompetenz ist innerhalb des Bundes aktuell nicht vorgesehen. 3. Die Planungen für den Bahnausbau erfolgen in enger Kooperation zwischen Bund, Kantonen, Bahnen sowie Güterverkehrsbranche. Die Rollen sind in der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV; SR 742.120) definiert. Eine systematische Überprüfung der Arbeiten der Planungspartner ist nicht vorgesehen, ausserdem werden fallweise bzw. bei Bedarf externe Expertisen bei unabhängigen Stellen beauftragt. 4. Der Bundesrat sieht keine Änderung am bestehenden Governance-Modell für Bau und Betrieb der Eisenbahnen vor. Aus Sicht des Bundesrates funktioniert das bestehende System grundsätzlich gut und die Steuerung durch den Bund und damit die Austarierung der verschiedenen Interessen ist gewährleistet.

Governance und Rollenklarheit im Bahnwesen | Lexipedia | Lexipedia