Klimapolitik nach 2030. Vergleichbarkeit und Auswirkungen auf Gemeinden und Berggebiete
26.3146 · Interpellation · 2026-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.
Der Bund ist gemäss Art. 50 BV verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und der Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Naturkatastrophen wie zum Beispiel jene in Bondo (2017), im Misox und Vallemaggia (2024) sowie in Blatten (2025) zeigen die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs für eine robuste Klimapolitik und die grosse Vulnerabilität der Alpentäler. Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Vor- und Nachteile sieht der Bundesrat bei der geplanten Ausweitung des EHS auf Gebäude und Verkehr für die Gemeinden und Berggebiete?
Wie plant der Bundesrat die Gemeinden und Berggebiete zu unterstützen bei der Erreichung der Klimaziele?
Werden die durch das EHS generierten Mittel auch für die Anpassung an den Klimawandel, wie z.B. Schutz vor Naturgefahren, verwendet oder nur für die Dekarbonisierung des Gebäude- und Verkehrssektors?
Wenn sie auch für Anpassungsmassnahmen verwendet werden, zu welchen Teilen werden die durch das neue EHS generierten Mittel für die Förderung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung (etwa Hochwasserschutz, Renaturierung, Hitzeschutz, Begrünung etc.) eingesetzt?
Wie kommt der Bundesrat seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Prüfung der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Wechsels auf die Berggebiete gemäss Art. 50 BV nach?
Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel auf die Gemeinden und Berggebiete evaluiert?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 5 und 6) Das Bundesamt für Umwelt und das Staatssekretariat für Wirtschaft untersuchen die Auswirkungen der Einführung eines Emissionshandelssystems (EHS) 2 in einer vertieften Regulierungsfolgeabschätzung. Die Resultate werden in die Vernehmlassungsvorlage einfliessen. 2, 3 und 4) Der Bundesrat wird seinen Vorschlag zur Verteilung der Mittel aus dem EHS 2 in der Vernehmlassungsvorlage darlegen. Die Vorlage ist derzeit in Erarbeitung, der Bundesrat wird bis Ende 2026 die Vernehmlassung eröffnen.