26.3168 · Interpellation · 2026-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Frauenrechte kommen weltweit unter Druck. Verschiedene Geberländer kürzten in den letzten Jahren ihre Gelder an Organisationen, welche sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Nun weitet die USA ihre Mexico City Policy (Global Gag Rule) weiter aus und streicht allen ausländischen Organisationen, welche sich für Diversität, die Gleichstellung der Geschlechter und für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte einsetzen, die Fördergelder. Die deutsche Entwicklungsministerin und der belgische Aussenminister haben sich öffentlich entschiedenen gegen diese Ausweitung gestellt.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie steht die Schweiz zu dieser gezielten Einschränkung der Frauenrechte?
Wird sich die Schweiz der Initiative SheDecides, welcher bereits verschiedene Länder, wie etwa Belgien, Kanada und Frankreich angehören, anschliessen und damit das Recht von Frauen und Mädchen auf körperliche Selbstbestimmung und Teilhabe verteidigen?
Welche Auswirkungen haben die Kürzungen verschiedener Geberländer für UN-Frauenrechtsorganisationen (z.B. UN Women und UNFPA) auf die Durchsetzung der Frauenrechte weltweit?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat misst der Geschlechtergleichstellung sowie den Rechten von Frauen und Mädchen eine zentrale Bedeutung bei. Die Geschlechtergleichstellung ist in der Bundesverfassung (Art. 8; SR 101) verankert. Diese und die Rechte von Frauen und Mädchen sind auch in der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 (www.eda.admin.ch > das EDA > Publikationen), der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 (BBI 2024 1518) sowie der Leitlinien Menschenrechte 2026-2029 (www.eda.admin.ch > das EDA > Publikationen) wichtige Prinzipien. Auf internationaler Ebene hat die Schweiz verschiedene Übereinkommen in diesem Bereich ratifiziert, namentlich das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) und das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35). Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat fest, dass Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen die erzielten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter gefährden. Die Schweiz setzt sich deshalb in ihrer bilateralen und multilateralen Arbeit weiterhin konsequent für die Geschlechtergleichstellung sowie für die Rechte von Frauen und Mädchen ein und nutzt diese Gefässe, um Rückschritten entgegenzuwirken. Über ihre Partnerorganisationen wie dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), der UN-Organisation für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau (UN Women) sowie Nichtregierungsorganisationen verteidigt die Schweiz das Recht von Frauen und Mädchen auf körperliche Selbstbestimmung und Teilhabe. Durch ihre Partnerschaften mit Partnerorganisationen der Initiative «SheDecides», leistet die Schweiz einen Beitrag zur Stärkung der von der Initiative vertretenen Ziele. Eine Unterstützung der Initiative selbst ist jedoch derzeit nicht vorgesehen. Die Budgetkürzungen verschiedener Geberstaaten der Vereinten Nationen und insbesondere bei UN Women und dem UNFPA sind substanziell. Allein der Wegfall der US-Finanzierung im Jahr 2025 entsprach rund 8 Prozent des Kernbudgets von UN Women; im Februar 2026 traten die USA ganz aus der Organisation aus. Bei UNFPA haben 2025 sowohl USAID als auch das US-Aussenministerium alle 48 laufenden bilateralen Projekte mit einem Gesamtvolumen von 377 Millionen US-Dollar eingestellt. Die Auswirkungen dieser Kürzungen auf humanitäre Kontexte sind dabei besonders bedeutend: In 19 Ländern haben 11 Millionen Frauen und Mädchen keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, fast 1’100 Gesundheitseinrichtungen und mobile Kliniken wurden geschlossen und etwa 6’000 Gesundheitsfachkräfte haben ihren Arbeitsplatz verloren. Die Kürzungen betreffen auch die Kapazität der Organisationen, internationale Normen und Standards zur Förderung der Geschlechtergleichstellung voranzutreiben, die Koordination innerhalb des UN-Systems sicherzustellen sowie langfristige, strukturelle Ansätze umzusetzen.