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26.3169 · Interpellation · 2026-03-18

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mit welchen Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat, die Benachteiligung von, in der Schweiz ansässigen, Unternehmen im Bereich der Blockchain-Dienstleistungen zu korrigieren und regulatorische Gleichwertigkeit zu erreichen?

Begründung

Mit dem Inkrafttreten der europäischen MiCAR-Verordnung (EU-Verordnung 2023/1114) wurde die territoriale und materielle Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) im Bereich Blockchain erheblich erweitert. Diese Regelung hat konkrete Auswirkungen auf die Schweiz: Von nun an müssen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in den meisten Fällen eine Niederlassung innerhalb der EU gründen, um legal tätig sein zu können. Umgekehrt haben europäische Unternehmen in der Regel uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Markt.

Die europäische MiCAR-Verordnung sieht einen Gleichwertigkeitsgrundsatz für Drittländer vor (Art. 140 Abs. 2 Bst. v MiCAR), der jedoch noch nicht konkretisiert wurde. Die Europäische Kommission muss bis zum 30. Juni 2027 einen Bericht über die Notwendigkeit der Einführung einer solchen Regelung vorlegen.

Die Schweiz verfügt über eine flexible Regelung, die an die Besonderheiten der Blockchain angepasst ist. Dieser Ansatz ist sinnvoll, da eine direkte oder transponierte Anwendung von MiCAR in der Schweiz nicht wünschenswert erscheint. Das Land muss sich durch eine vorteilhafte Regulierung auszeichnen, die weltweit einzigartige Vorteile bietet, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Am 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute gestartet, mit der insbesondere die Vorschriften für Stablecoins verschärft werden sollen. Dieser Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Stablecoins von Bedeutung aus der Schweiz emittiert werden und ohne dass die Frage der Gleichwertigkeit mit dem europäischen System angesprochen wird.

Letztendlich gibt die Verschärfung der Schweizer Regulierung gegenüber der Blockchain-Branche ohne Gleichwertigkeitsregelung Anlass zur Sorge. Unter diesen Umständen gäbe es praktisch keinen regulatorischen Vorteil mehr, ein Unternehmen in der Schweiz statt in der EU zu gründen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat, wie in der Begründung der Interpellation erwähnt, im Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG; SR 954.1) eröffnet. Ziel des Gesetzgebungsprojekts ist es, die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern und damit verbundene Risiken – insbesondere in Bezug auf Finanzstabilität, Integrität sowie den Anleger- und Kundenschutz – zu adressieren.Zu diesem Zweck sollen die «Fintech-Bewilligung» weiterentwickelt und ein verlässlicher Regulierungsrahmen für die Ausgabe von Stablecoins sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Kryptowährungen geschaffen werden. Zudem sollen internationale Standards, namentlich jene des Financial Stability Board (FSB), umgesetzt werden. Dies soll den Ruf des Finanzplatzes Schweiz stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Akteure nachhaltig sichern, namentlich indem die vorgeschlagene Regulierung und Aufsicht in der Schweiz ihnen den Marktzutritt in andere Länder, etwa in die USA, ermöglichen kann. Die Vernehmlassung zum Regulierungsprojekt ist Anfang Februar 2026 zu Ende gegangen und wird zurzeit ausgewertet. Hierzu gehören auch die in der Interpellation aufgeworfenen Anliegen. Die Anpassungen an der Vorlage aufgrund der Vernehmlassung werden dem Parlament mit Verabschiedung der Botschaft vorgelegt. Der Bundesrat strebt weiterhin einen Regulierungsrahmen an, der die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz für innovative und technologiegetriebene Geschäftsmodelle stärkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichert. Er wird zudem die Entwicklungen rund um die Verordnung der EU über Märkte für Kryptowerte (MiCA) weiterverfolgen und sich gegenüber der EU für einen möglichst ungehinderten Marktzugang einsetzen.