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26.3183 · Interpellation · 2026-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik.

Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.

Im Rahmen der ständerätlichen Beratung der p.IV 22.451 bzw. des Postulats 25.3951 sprach Bundesrat Albert Rösti im September 2025 von «bedeutende[n] Mittel[n] für Klimaschutzmassnahmen, für Fördermassnahmen», die durch eine Ausweitung des EHS entstünden (AB 2025 S 1072). Das anschliessend einstimmig überwiesene Postulat forderte den Bundesrat u.a. auf, zu untersuchen, was eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips auf alle Treibhausgasessmissionen auf Schweizer Staatsgebiet sowie Flüge, die in der Schweiz starten, bedeuten würde.

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie soll die Bevölkerung von einem Systemwechsel überzeugt werden, wenn sie nicht direkt wie heute von der Rückerstattung der CO2-Abgabe profitiert?

  2. Wie sollen die «bedeutenden Mittel», d.h. die Einnahmen aus dem neuen EHS, eingesetzt werden?

  3. Wird es ein einziges EHS für beide Bereich Gebäude und Verkehr geben oder sind zwei separate EHS geplant?

  4. Werden die Einnahmen je Bereich verwendet oder wird nicht unterschieden?

  5. Wann wird der Bundesrat den im Postulat 25.3951 Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz geforderten Bericht veröffentlichen?

  6. Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsels auf die Wirtschaft und die Kantone evaluiert?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 6) Das Bundesamt für Umwelt und das Staatssekretariat für Wirtschaft untersuchen die Auswirkungen der Einführung eines Emissionshandelssystems (EHS) 2 in einer vertieften Regulierungsfolgeabschätzung. Die Resultate werden in die Vernehmlassungsvorlage einfliessen. 2 und 4) Der Bundesrat wird seinen Vorschlag zur Verteilung der Mittel aus dem EHS in der Vernehmlassungsvorlage darlegen. Die Vorlage ist derzeit in Erarbeitung, der Bundesrat wird bis Ende 2026 die Vernehmlassung eröffnen. 3) Es ist ein gemeinsames EHS für Brenn- und Treibstoffe und damit folglich für den Gebäude- und Verkehrsbereich vorgesehen. 5) Der Bundesrat beabsichtigt, das Postulat 25.3951 «Grundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz» mit der Botschaft zum CO2-Gesetz (SR 641.71) für die Zeit nach 2030 zu erfüllen.