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26.3223 · Motion · 2026-03-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen (KI) bei akuter und unmittelbarer Drohnenbedrohung proportionale Abwehrmassnahmen eigenständig ergreifen dürfen. Dies unter Beachtung von Verhältnismässigkeit und ultima-ratio, um Integrität, Verfügbarkeit und Sicherheit der Infrastruktur zu schützen.

Zusätzlich ist eine Zertifizierung für autorisiertes Personal vorzusehen, um sachgerechten und rechtssicheren Einsatz zu gewährleisten. Nach jedem Einsatz gilt unverzügliche Meldepflicht mit detaillierter Dokumentation zur rechtlichen Prüfung. Der Bundesrat erlässt Richtlinien zu Koordination, Eskalationsstufen, Abgrenzung zu Aufgaben von Polizei und Armee sowie Verhältnismässigkeitsprüfung, um das staatliche Gewaltmonopol zu wahren und Missbrauch auszuschliessen.

Begründung

Kritische Infrastrukturen sind in der Schweiz zunehmend Drohnenbedrohungen ausgesetzt (Spionage, Störungen, Sabotagen und Angriffe), die den Betrieb in Minuten gefährden. Internationale Konflikte (Ukraine, Nahost) zeigen, wie Drohnen Energie, Kommunikation und Transport lahmlegen, mit katastrophalen Folgen.

In der Schweiz häufen sich Vorfälle: Drohnensichtungen über Flughäfen, Militäranlagen und Energieinfrastrukturen. Die Armee priorisiert 2025 Abwehrsysteme nach Feldversuchen – zivile Betreiber bleiben jedoch schutzlos. Bundesrat und VBS bestätigen die wachsende Hybridbedrohung durch kostengünstige, schwer zuzuordnende Drohnen für Spionage, Sabotage oder Terror.

Die aktuelle Rechtslage beschränkt Abwehr fast ausschliesslich auf Polizei und Armee – das führt zu fatalen Zeitverlusten: Bis zu einem Einsatz vergeht viel Zeit, in denen die Drohne entkommt oder Schaden anrichtet. Internationale Entwicklungen (z.B. Erweiterung Luftsicherheitsgesetz in Deutschland) zeigen, dass proportionale Mittel nötig sind.

Die Ermächtigung gibt Betreibern Handlungsfähigkeit zur frühzeitigen Neutralisierung akuter Gefahren. Strenge Bindung an Verhältnismässigkeit, Zertifizierung, Melde- und Dokumentationspflicht sowie klare Richtlinien minimieren Missbrauchsrisiken und ermöglichen lückenlose Überprüfungen. So schliesst die Motion eine Lücke, stärkt die Resilienz und passt die Schweiz an die geopolitische Realität an – bevor massive Schäden eintreten. Sie setzt SiK-N-Empfehlungen und VBS-Prioritäten wirksam um.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zur Motion 25.4410 ausgeführt hat, ist eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen betreffend die Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums sinnvoll. Im Rahmen dieser Arbeiten kann auch das Anliegen der vorliegenden Motion geprüft und allenfalls umgesetzt werden.Eine Annahme der vorliegenden Motion würde punktuell in die umfassenderen Abklärungen aufgrund der Motion 25.4410 eingreifen und könnte eine sinnvolle Gesamtlösung einseitig behindern. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Antrag auf Abänderung in einen Prüfauftrag stellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.