26.3231 · Interpellation · 2026-03-19
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Das Bundesamt für Kultur hat schweizweit rund 1200 schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung, abgekürzt ISOS festgelegt. Für die Anwendung und Umsetzung dieser sind die Kantone und Gemeinden verantwortlich.
Dabei fällt aus Sicht des Interpellanten die Interpretation der auszuführenden Behörden sehr unterschiedlich aus, was zu grosser Unsicherheit, Planbarkeit sowie hohen Kosten der Bauherrschaft führt. Dies hat zur Folge, dass dadurch viele Projekte verzögert oder gar verunmöglicht werden. Die Kriterien, mit denen festgelegt wird, ob ein Objekt geschützt wird, ist oft nicht transparent dokumentiert oder wird nicht einheitlich gewichtet. Diese Intransparenz und Uneinheitlichkeit führt zu unterschiedlichen Einschätzungen und widersprüchlichen Entscheidungen, und ist zu verbessern.
Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
Welche einheitlichen Kriterien und Verfahren bestehen auf Bundesebene für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit von ISOS-Objekten sowie für deren Einstufung und Überprüfung?
Wie wird dabei sichergestellt, dass transparent und nachvollziehbar definiert ist, welche Elemente eines Objekts schutzrelevant sind und welche verändert werden können, insbesondere im Zusammenhang mit Sanierungen, Umbauten und Neubauten?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesrat zu Unterschieden in der Anwendung der ISOS-Richtlinien zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vor?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um eine schweizweit kohärentere, vergleichbarere und besser nachvollziehbare Anwendung der ISOS-Richtlinien zu fördern?
Welche bestehenden oder geplanten Instrumente werden eingesetzt oder geprüft, um die Anwendung der ISOS-Richtlinien zu vereinheitlichen und die Vollzugsbehörden zu unterstützen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der aktuellen Anwendungspraxis von ISOS auf Planungs- und Bewilligungsverfahren, Investitionssicherheit sowie auf die Erneuerung und Verdichtung des Gebäudeparks, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumversorgung? Worin liegen Optimierungsideen?
Begründung
Welche einheitlichen Kriterien und Verfahren bestehen auf Bundesebene für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit von ISOS-Objekten sowie für deren Einstufung und Überprüfung?
Wie wird dabei sichergestellt, dass transparent und nachvollziehbar definiert ist, welche Elemente eines Objekts schutzrelevant sind und welche verändert werden können, insbesondere im Zusammenhang mit Sanierungen, Umbauten und Neubauten?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesrat zu Unterschieden in der Anwendung der ISOS-Richtlinien zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vor?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um eine schweizweit kohärentere, vergleichbarere und besser nachvollziehbare Anwendung der ISOS-Richtlinien zu fördern?
Welche bestehenden oder geplanten Instrumente werden eingesetzt oder geprüft, um die Anwendung der ISOS-Richtlinien zu vereinheitlichen und die Vollzugsbehörden zu unterstützen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der aktuellen Anwendungspraxis von ISOS auf Planungs- und Bewilligungsverfahren, Investitionssicherheit sowie auf die Erneuerung und Verdichtung des Gebäudeparks, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumversorgung? Worin liegen Optimierungsideen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) wird auf der Grundlage von Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451), der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; 451.12) und den Weisungen über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS (WISOS) erstellt und überarbeitet. Die Raumplanung obliegt im Wesentlichen den Kantonen. Gemäss Artikel 11 VISOS müssen Kantone und Gemeinden das ISOS bei ihren Planungen berücksichtigen. Sie können von den Erhaltungszielen des ISOS abweichen, wenn andere überwiegende Interessen entgegenstehen. Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
Das ISOS wird gemäss einer für die ganze Schweiz einheitlichen, wissenschaftlichen Methodik sowie systematisch angewandten Kriterien erstellt. Die Grundsätze der Methode sind in der VISOS festgelegt. Die VISOS regelt im Detail die massgebenden Prinzipien und das Verfahren für die Bezeichnung der Objekte des ISOS.
Das ISOS ist ein Fachinventar, keine Schutzverfügung oder bereits das Resultat einer Interessensabwägung. Es bildet mit seinen Erhaltungszielen die Interessen des Ortsbildschutzes ab. Die Erhaltungsziele formulieren standardisierte Regeln zum Bewahren und zum Gestalten. Für die Beurteilung von Bauprojekten sind die Erhaltungsziele jeweils im Einzelfall zu konkretisieren und gegen weitere vorliegende Interessen abzuwägen.
Die politische Gewichtung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen ist Sache der Kantone. Der Bundesrat erkennt bei der materiellen Fachbeurteilung im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz keine Unterschiede, die über föderale Ermessensspielräume hinausgingen.
Die zielführende Umsetzung des Ortsbildschutzes im Allgemeinen und des ISOS im Speziellen benötigt Methoden- und Verfahrenskompetenzen, die sektorübergreifend und auf allen Stufen gestärkt werden können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, gestützt auf den Bericht zum Runden Tisch ISOS vom 26. Juni 2025, Kantone, Gemeinden, Städte sowie Fachverbände einzuladen, die Anwendung des ISOS auf Stufe Kantone und Gemeinden zu konkretisieren. Entsprechende Arbeiten laufen aktuell. Ende 2028 soll das EDI dem Bundesrat Bericht erstatten.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) führt bei jeder Inventarrevision einen Dialog mit den jeweiligen Kantonen und Gemeinden. Zusätzlich haben Bund, Kantone sowie Städte und Gemeinden auf Initiative der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) 2022 einen Leitfaden zur Anwendung des ISOS publiziert. Weiter bietet EspaceSuisse in Zusammenarbeit mit dem BAK, Schulungen für Fachleute aus Verwaltung und Planung an. Schliesslich werden Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen der Tripartiten Konferenz (TK) ab 2027 ein neues Programm «Impact Innenentwicklung» umsetzen, das ebenfalls die Qualität der Innenentwicklung und damit auch die Umsetzung und Anwendung der entsprechenden Instrumente und Verfahren zum Ziel hat.
Das ISOS ist eine wichtige Grundlage, um die architekturhistorischen, räumlichen, und topographischen Qualitäten unserer Siedlungen zu erkennen und sie bei deren baulicher Entwicklung, namentlich der vom Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700) geforderten hochwertigen Innenentwicklung, zu stärken. Eine hohe baukulturelle Qualität steigert die Lebensqualität und fördert nachhaltige Investitionen. Um bestehende Schwierigkeiten bei der Anwendung des ISOS zu klären, wird der Bundesrat bestimmte Anwendungsfälle präzisieren. Die entsprechenden Verordnungsrevisionen sollen im Herbst 2026 in Kraft treten.