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26.3259 · Interpellation · 2026-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

1. Wie viele Personen aus Afghanistan haben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?

2. Wie viele dieser Gesuche sind Primärgesuche, wie viele sind Mehrfachgesuche und wie viele sind Gesuche um Familiennachzug (aufgeschlüsselt nach Jahr und Geschlecht)?

3. In wie vielen Fällen hat das SEM in diesen Jahren Personen aus Afghanistan Asyl gewährt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht, Primärgesuche, Mehrfachgesuche, Familiennachzug)?

4. Was sind die (direkten) Kostenfolgen der Praxisänderung des SEM für die Schweizer Steuerzahler a) auf Bundesebene und b) auf Kantons- und Gemeindeebene?

5. Wie hoch ist die Kriminalitätshäufigkeit von Afghanen im Vergleich zu Schweizern bei folgenden Straftaten: Diebstahl, Raub, häusliche Gewaltdelikte, einfache Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Drohung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte?

Begründung

Am 17. Juli 2023 beschloss das Staatssekretariat für Migration (SEM) eigenmächtig eine folgenschwere Praxisänderung. Anstelle der bisherigen, auf Art. 3 AsylG abgestützten Praxis, wird Afghaninnen seither ohne explizite gesetzliche Grundlage alleine aufgrund des Umstands Asyl gewährt, dass sie in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts aus religiösen Gründen diskriminiert werden (24.7428, 24.7981, 24.4683).

Mit der Praxisänderung hat das SEM eine starke Sogwirkung für Asylmigranten aus Afghanistan ausgelöst, auch mit Blick auf den Familiennachzug. Die Anzahl afghanischer Asylgesuche hat seither stark zugenommen, und der Bestand der vom SEM anerkannten Flüchtlinge aus Afghanistan ist massiv angestiegen (2021: 3'222; 2022: 3'854; 2023: 5'138; 2024: 10'366; 2025: 12'931). Die Folgen trägt die Schweizer Bevölkerung.

Bundesrat Jans erklärte im Parlament, dass das SEM jedes Gesuch von Afghaninnen einer genauen Einzelfallprüfung unterziehe und es keine pauschale Asylgewährung gebe. Dagegen sprechen aber nicht nur die obigen Zahlen, sondern auch die vom Bundesrat selbst bestätigte, exorbitant hohe Asylgewährungsqote für Afghaninnen von 98% (ohne Nichteintretensentscheide und Abschreibungen) sowie der Umstand, dass Folgegesuche von Afghaninnen lediglich aufgrund von kurzen und allgemeinen Fragebögen - ohne persönliche Anhörung der Gesuchstellerinnen - gutgeheissen werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den Jahren 2021 bis 2025 haben 32 908 Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, davon waren 9 644 Frauen und 23 264 Männer (inkl. minderjährige Frauen und Männer). 2. Die gestellten Asylgesuche teilen sich auf in 27 017 Primärgesuche und 5 891 Sekundärgesuche. 6 311 aller Asylgesuche wurden von Personen gestellt, die bereits einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz hatten. Die aufgeschlüsselten Zahlen nach Jahr, Geschlecht und Art des Gesuches können aus Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1: Asylgesuche Afghanistan nach Jahr, Art des Gesuchs und Geschlecht PrimärgesucheSekundärgesucheGeschlechtJahrNeue AsylgesucheTotal Primärgesucheneu eingereiste Personenbestehender AufenthaltTotal SekundärgesucheGeburtenFamiliennachzugMehrfachgesuche (bestehender Aufenthalt)Total20213 0862 7952 76926291165359120227 0546 7186 68929336168957320237 9346 2455 5427031 6893411511 19720248 6275 9084 5071 4012 7195482281 94320256 2075 3514 669682856379311166Total32 90827 01724 1762 8415 8911 6018203 470Frauen20218026766661012683232020229758208091115568642320232 1251 1657394269601738869920243 4882 0561 2468101 4322701291 03320252 2541 8561 49935739816517162Total9 6446 5734 9591 6143 0717594751 837Männer20212 2842 1192 1031616582127120226 0795 8985 88018181100315020235 8095 0804 8032777291686349820245 1393 8523 2615911 2872789991020253 9533 4953 170325458214140104Total23 26420 44419 2171 2272 8208423451 633Quelle: SEM, Sonderauswertung Asylstatistik 3. Im genannten Zeitraum hat das SEM insgesamt 10 914 Personen aus Afghanistan Asyl gewährt, wovon 5 860 an Frauen und 5 054 an Männer. Die detaillierten Angaben zu den Asylgewährungen nach Jahr, Geschlecht und Gewährungsart sind in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2: Asylgewährungen Afghanistan nach Jahr, Gewährungsart und GeschlechtGeschlechtJahrTotal AsylgewährungenGewährung nach PrimärgesuchGeburtFamiliennachzugGewährung nach MehrfachgesuchTotal2021449220571720202257330461205320231 369796734465420245 6792 317982 1491 11520252 8441 662145894143Total10 9145 2994343 8661 315Frauen202121197348002022234902711702023699495311215220243 1661 96411931 09820251 5501 3501246142Total5 8603 9961154571 292Männer202123812323920202233921434883202367030142325220242 513353872 0561720251 2943121338481Total5 0541 3033193 40923Quelle: SEM, Asylstatistik 4a. Die Praxisänderung führte zu einer Revision der Asylverordnung 2, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist (AsylV 2; SR 142.312). Neu wurde in der AsylV 2 eine Regelung eingeführt, wonach bei einem Statuswechsel die vorbestandene Subventionsdauer des alten Status an die maximale Subventionsdauer des neuen Status angerechnet wird und nicht mehr kumuliert werden kann, wie dies nach bisherigem Recht möglich war (vgl. Art. 24 Abs. 4-6 AsylV 2). Durch diese Anpassung entstehen dem Bund insgesamt keine Mehrkosten. 4b. Die neue Regelung in der AsylV 2 führt bei den Kantonen zu keiner Kostenverschiebung, jedoch zu einer im Verhältnis zum bisherigen Recht kürzeren Gesamtdauer der Bundessubventionierung bei einem Statuswechsel (z. B. von einer vorläufig aufgenommenen Person zu einem Flüchtling). Sie erhalten für diese Personen wie für alle übrigen anerkannten Flüchtlinge die Sozialhilfekosten während fünf Jahren vergütet. 5. Im Jahr 2024 wurden 117 Personen aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Definition Bundesamt für Statistik BFS; Asyl und AIG; Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 12 Monaten) mit afghanischer Nationalität aufgrund der in der Interpellation aufgeführten Straftaten verurteilt, was einem Anteil von 0,33 % an der gesamten ständigen afghanischen Wohnbevölkerung in der Schweiz entspricht. Im Vergleich liegt das Verhältnis verurteilter Schweizer an der schweizerischen ständigen Wohnbevölkerung bei 0,05 %. Tabelle 3 zeigt die Anzahl Verurteilungen pro Straftatkategorie afghanischer Personen im Vergleich zu verurteilten Personen mit Schweizer Nationalität. Innerhalb dieser Straftatenauswahl waren die häufigsten Urteile gegen afghanische Personen: 42 wegen einfacher Körperverletzung, 34 wegen Diebstahl, 32 wegen Drohung, 25 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Angaben stammen aus der Strafurteilsstatistik des BFS und bilden Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch ab. Tabelle 3. 2024 wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch (StGB) verurteilte Personen nach Staatsangehörigkeit und Straftat NationalitätStraftatSchweizAfghanistanArt. 111 StGB - Vorsätzliche Tötung250Art. 112 StGB - Mord50Art. 113 StGB - Totschlag00Art. 122 StGB - Schwere Körperverletzung843Art. 123 StGB - Einfache Körperverletzung81142Art. 139 StGB - Diebstahl137034Art. 140 StGB - Raub1044Art. 180 StGB - Drohung103032Art. 189 StGB - Sexuelle Nötigung612Art. 190 StGB - Vergewaltigung270Art. 285 StGB - Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte67525Total Straftaten14192142Total betroffene Personen13550117Gesamte ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz657114135117Quelle: Strafurteilsstatistik und STATPOP BFS, Stand vom 13.10.20251 Da eine Person in einem Jahr aufgrund mehrerer Straftaten verurteilt werden kann, ist die Summe der einzelnen ausgewiesenen Straftaten grösser als das Total der betroffenen Personen.