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26.3266 · Motion · 2026-03-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unter anderem mittels folgender Entlastungsmassnahmen innerhalb des VBS die finanziellen Mittel zur Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit bereitzustellen:

  1. Sistierung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz und Prüfung deutlich kostengünstiger Sanierungsalternativen.

  2. Sistierung der Bergung von Munition in Schweizer Seen sowie die Einstellung entsprechender Studien und Untersuchungen.

  3. Reorganisation der Gruppe Verteidigung mit dem Ziel, mittels Effizienzsteigerungsmassnahmen von den aktuell mehr als 12'000 Mitarbeitern 1'000 FTE für andere Aufgaben einsetzen zu können.

  4. Aufhebung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik SEPOS gemäss der Empfehlung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel-Tätigkeitsbericht 2023).

  5. Schaffung eines unabhängigen Budgetpostens für die militärische Friedensförderung, welcher unabhängig vom regulären Armeebudget ist und nicht mehr durch das Armeebudget querfinanziert wird.

  6. Auflösung der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD).

  7. Reduktion der Kommunikationsausgaben innerhalb des VBS von fast 20 Millionen Franken auf maximal noch eine Million Franken.

Begründung

Kriegerische Konflikte in fast allen Weltregionen, hybride Bedrohungen, wachsende Abhängigkeiten und die Schwächung der internationalen Ordnung machen die Schweiz verwundbar. Die Verteidigungsfähigkeit ist aktuell unzureichend (Fähigkeitslücken bei Luftverteidigung, Munition, Cyber, Bevorratung etc.), wie der Bundesrat, Armeechefs und die Sicherheitspolitische Strategie 2026 betonen.

Gleichzeitig belasten teure, nicht-kernmilitärische Ausgaben (Altlasten-Sanierungen wie Mitholz/Seen-Munition, administrative Aufblähung, das SEPOS, querfinanzierte Friedensförderung, Diversity-Programme, PR-Kampagnen etc.) das VBS-Budget stark. Diese Mittel fehlen der Truppe für dringende Beschaffungen, Munitionsbevorratung, Ausbildung und Betrieb – genau dort, wo Abschreckung und Kampfkraft entstehen.

In Zeiten knapper Bundesfinanzen muss das VBS intern priorisieren: weg von Verwaltungs- und Nebenaufgaben hin zur Kernaufgabe Verteidigung. Die Motion schafft genau diese Priorisierung, ohne neue Steuern oder neue Milliardenschulden – für eine echte, glaubwürdige Stärkung der Schweizer Sicherheit.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt aufgrund der verschärften sicherheitspolitischen Lage den Nachholbedarf zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Er ist auch mit einer höheren Priorisierung der Verteidigung gegenüber Verwaltungs- und Nebenaufgaben einverstanden. Der Bundesrat lehnt jedoch die verlangten Entlastungsmassnahmen grösstenteils ab. Sie hätten nur geringe Effekte auf den Bundeshaushalt und würden den Bedarf der Armee bei weitem nicht decken. Um die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu stärken, benötigt die Armee zusätzliche Mittel. Unabhängig davon hat das VBS ein internes Sparprogramm in den Bereichen Kommunikation, Personal und Finanzen lanciert, das bis Ende 2028 umgesetzt werden soll. 1. Eine Sistierung der Räumung oder eine kostengünstigere Sanierung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz würden keine zusätzlichen Mittel für die Armee bzw. die Verteidigungsfähigkeit freispielen. Wie bei der Beantwortung der Motion 25.4798 festgehalten, wird die Finanzierung über eine Rückstellung abgewickelt, die ausschliesslich für das Munitionslager Mitholz verwendet werden kann. Bei einer Sistierung oder Reduktion müsste die Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses angepasst werden; eine vorgängige Budgetierung ist bei Rückstellungen nicht möglich. Die Sistierung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz hätte daher lediglich einen einmaligen Effekt auf das Jahresergebnis in der Staatsrechnung. Durch diese Reduktion der Rückstellung würden aber keine finanziellen Mittel frei, die zugunsten der Armee oder anderen Bundesstellen budgetiert werden könnten. 2. Die Munition, die in Thuner-, Brienzer- und im Vierwaldstättersee versenkt worden ist, stellt nach heutigem Kenntnisstand keine Gefahr für die Umwelt oder die Trinkwassernutzung dar. Das haben die Ergebnisse der jüngsten Untersuchungen im Rahmen des Explosivstoffmonitorings gezeigt (Medienmitteilung Explosivstoffmonitoring). Das VBS plant deshalb auch keine Bergung dieser Munition. Um allfällige Belastungen des Seewassers auch weiterhin frühzeitig erkennen zu können, erachtet es der Bundesrat aber als sinnvoll, das bisherige Monitoring im Rhythmus von 5 Jahren weiterzuführen. Die Kosten dafür belaufen sich auf jeweils rund 100'000 Franken, wobei sich die Kantone an den Kosten beteiligen. 3. Das VBS überprüft im Zusammenhang mit der Motion 24.3605 neben der Ausrichtung der Armee auch die Strukturen der Gruppe Verteidigung (Militärverwaltung und Miliz). Damit soll die Verteidigungsfähigkeit und der Schutz der Bevölkerung gestärkt werden. Die Ergebnisse werden bis Ende 2026 kommuniziert. 4. Beim Staatssekretariat für Sicherheitspolitik Sepos werden die Ausrichtung und mögliche Synergien mit dem Bereich Internationale Beziehungen der Gruppe Verteidigung überprüft. 5. Die militärische Friedensförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilität von Regionen, die sich in der unmittelbaren Nachbarschaft der Schweiz befinden. Die Schweiz profitiert beispielsweise von einem stabilen, friedlichen Westbalkan, der sich demokratisch und wirtschaftlich entwickelt. Desweitern sollen die internationalen Kontakte noch klarer zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beitragen. Mit der Schaffung eines unabhängigen Budgetpostens allein entstehen jedoch keine zusätzlichen Mittel für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. 6. Das VBS ist bereit, die Aufgaben und Strukturen der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD) zu überprüfen. 7. Mit einer Reduktion der Kommunikationsausgaben auf maximal eine Million Franken könnte das VBS den gesetzlichen Kommunikationsauftrag nicht mehr erfüllen. Die von Politik, Bevölkerung, Medien und weiteren Anspruchsgruppen geforderten kommunikativen Grundleistungen könnten nicht mehr erbracht werden. Dies gilt insbesondere auch für die Kommunikation bei Katastrophen, in Krisen und bei einem Konflikt. Im Auftrag des Parlaments reduziert das VBS bis Ende 2027 Stellen und organisiert die Kommunikationsabteilungen neu.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.