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26.3272 · Motion · 2026-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Die Sicherheit der Energieversorgung ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung sowie der sich verschärfenden geopolitischen Lage wächst die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen auch in der Schweiz.

Der Bundesrat wird aufgefordert:

  1. In enger Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen ein nationales Sicherheits- und Resilienzprogramm für die Energieversorgung zu entwickeln, das Cyberangriffe, hybride Bedrohungen, Krisen, Konflikte, Terrorismus und Sabotageversuche berücksichtigt.

  2. Den Verband der schweizerischen Elektrizitätsunternehmen gezielt mit Ressourcen, Schulungen, technischen Standards und Notfallplänen zu unterstützen, damit dieser subsidiär die Resilienz-Standards weiterentwickelt.

  3. Die Expertise von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden einzubinden, unter Berücksichtigung der wiederholten Warnungen des NDB zu Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen.

  4. Sicherheits- und Notfallstandards regelmässig zu überprüfen und an neue Bedrohungsszenarien anzupassen.

  5. Die Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Energieversorgern zu stärken, um die Versorgungssicherheit in allen Krisensituationen sicherzustellen. Dabei sollen die bestehenden Organisationen weiterentwickelt und keine neuen geschaffen werden.

  6. Die Weiterentwicklung, Standardisierung und breite Einführung sicherer Kommunikationsinfrastrukturen in der Energiebranche proaktiv zu fördern, unter Nutzung bestehender Konstrukte wie z.B. SCION/SSUN (Secure Swiss Utility Network).

Begründung

Die Energieversorgung ist eine zentrale kritische Infrastruktur. Angesichts wachsender Gefahren – von Cyberangriffen über hybride Kriegsführung, Terrorismus bis zu Sabotage – und den wiederholten Warnungen des NDB muss der Bund eine koordinierte Strategie entwickeln, um die Resilienz der Energieversorgung systematisch zu stärken.

Antrag des Bundesrates

Annahme (teilweise)

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund verfügt bereits über mehrere Strategien und Programme zur Stärkung der Resilienz der Energieversorgung. Die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI-Strategie) sowie die nationale Cyberstrategie (NCS) sehen insbesondere vor, dass die Resilienz kritischer Teilsektoren regelmässig beurteilt und verbessert wird. Dabei werden nebst der Verwundbarkeit gegenüber Cyberangriffen auch weitere Risiken analysiert, die schwerwiegende Störungen hervorrufen können (z. B. Attentate, Sabotage, Naturereignisse). Auf der Grundlage dieser Analysen, deren Ergebnisse in den sektoralen Resilienzberichten festgehalten sind, werden derzeit Massnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen erarbeitet. Dazu gehören insbesondere die Festlegung von Mindestnormen für die Verstärkung von Anlagen sowie die Überprüfung der Verfügbarkeit von kritischem Reservematerial.Die NCS nennt eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Cyberresilienz in der Schweiz. In diesem Rahmen hat der Bundesrat den Minimalstandard für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Minimalstandard) für die Strombranche am 1. Juli 2024 und für die Gasversorgung am 1. Juli 2025 für verpflichtend erklärt. Zur Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motionen 23.3001 und 23.3002 erarbeitet der Bundesrat zudem neue Rechtsgrundlagen mit strengeren Vorschriften, welche die Resilienz und die Datensi-cherheit kritischer Infrastrukturen stärken sollen.Auch die Armee und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes sind dabei, ihre Vorkehrungen zur Bewältigung hybrider und bewaffneter Konflikte zu verbessern. Der Schutz der Energieanlagen spielt dabei eine wichtige Rolle. Der allgemeine Rahmen der nationalen Strategien reicht aus, um Massnahmen vorzuschla-gen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass für eine rasche Stärkung der Sicherheit und der Resilienz im Energiesektor ein Programm zur Umsetzung konkreter Schritte nötig ist. Ein solches Programm würde es erlauben, die verschiedenen Massnahmen zu priorisieren und präzise Ziele gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu verwirklichen. 2. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist ein unabhängiger, von seinen Mitgliedern finanzierter Dachverband. Gemäss Artikel 3 des Stromversorgungsgeset-zes (StromVG; SR 734.7) arbeiten der Bund, die Kantone und die Organisationen der Wirt-schaft beim Vollzug des Gesetzes zusammen. Hingegen sieht weder das StromVG noch die dazugehörige Verordnung die Möglichkeit vor, einen Verband oder eine private Organisation finanziell zu unterstützen. Der Bund verzichtet darauf, neue Finanzhilfen einzurichten. Aller-dings arbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) bereits heute im Rahmen seiner Kapazitäten in verschiedenen Arbeits- und Studiengruppen mit der Branche und den Betreiberinnen zu-sammen und leistet mit seinen Ressourcen einen substanziellen Beitrag. Im Bereich Cyber-sicherheit hat das BFE im Hinblick auf die Verbindlichkeit des IKT-Minimalstandards bei der Definition der Kategorien und der Mindestwerte, die in jeder Kategorie erreicht werden müs-sen, mit dem VSE zusammengearbeitet. Was den physischen Schutz angeht, ermutigt das BFE die Branche, Schutzmassnahmen gegen Sabotage zu ergreifen. Auf Einladung wird das Amt in entsprechenden Arbeitsgruppen mitwirken. Weiter hat das BFE gemeinsam mit ver-schiedenen Verbänden im Strombereich eine Sensibilisierungs- und Informationskampagne zur Cybersicherheit durchgeführt. Eine solche Kampagne ist auch in Bezug auf den physi-schen Schutz geplant. 3. Das BFE wird regelmässig durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) informiert. Dieser ist verpflichtet, zweckdienliche Informationen dem BFE zu übermitteln. Er tut dies mit seinen wöchentlichen Berichten oder im Falle besonderer Ereignisse mit Situationsberichten. Zudem arbeitet das BFE im Cyberbereich eng mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zusammen. 4. Im Rahmen von Resilienzanalysen beurteilt das BFE gemeinsam mit seinen Partnern aus der Bundesverwaltung und der Branche die neuen Bedrohungsszenarien regelmässig und ermutigt die Unternehmen, ihre Sicherheitsnormen und Notfallvorschriften anzupassen. Neue Erkenntnisse zum technischen Fortschritt, zur Entwicklung der Sicherheitslage oder zu wei-teren Risikoquellen müssen systematisch in die bestehenden Grundlagen integriert und ge-gebenenfalls im Rahmen von Übungen und Tests überprüft und vertieft werden. 5. Die Plattformen, die der Bund seit 2021/22 im Zusammenhang mit den Verwerfungen auf den Energiemärkten und dem Ausbruch des Ukrainekriegs errichtet hat, wurden abhängig von der Lageentwicklung kontinuierlich verbessert und an das optimierte Krisenmanagement des Bundes angepasst. Die Kantone, Städte und Gemeinden sowie die Branchen und die Be-treiberinnen kritischer Infrastrukturen sind in diese Plattformen eingebunden. Ergänzend zu deren laufenden Optimierung muss die Datenbasis für die Lagebeobachtung und -beurteilung erweitert werden. Der Bund wird Übungen für die verschiedenen Krisenbewältigungsorgane der Energiebranche durchführen. 6. Den Energieunternehmen stehen verschiedene Netze für eine sichere Kommunikation zur Verfügung. Nebst bereits etablierten Technologien wie SDH und MPLS bietet der VSE das Netz SSUN (Secure Swiss Utility Network) an, welches auf der SCION-Technologie beruht. In seinem Bericht vom 29. Oktober 2025 in Erfüllung des Postulates 23.3958 hat der Bundes-rat die Relevanz und das Potenzial der SCION-Technologie für den Schutz kritischer Infra-strukturen wie auch für die Kommunikation der Bundesverwaltung bestätigt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) entwickelt seinerseits das sichere Datenverbundnetz Plus (SDVN+). Damit ermittelt werden kann, welches Netz die unterschiedlichen Branchenbedürf-nisse am besten abdeckt, müssen diese Netze analysiert und die Angebote in technischer, betrieblicher und finanzieller Hinsicht miteinander verglichen werden. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen im Ener-giebereich zu stärken.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 3, 4, 5 und 6 und die Ablehnung von Punkt 2 der Motion.

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