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26.3286 · Interpellation · 2026-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat hat im Dezember 2025 entschieden, einen angemessenen Beitrag an das kollektive Ziel der internationalen Klimafinanzierung bis 2035 zu leisten und die Prüfung des Schweizer Anteils und der Finanzierungsoptionen bis im Sommer 2027 fortzusetzen. Herr Bundesrat Rösti bekräftigte im Dezember im Parlament, der Bundesrat werde diesen fairen Anteil diskutieren. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Bundesrat Rösti sagte dem Parlament im Dezember, die Dekarbonisierung nütze der Schweiz nur etwas, wenn sie weltweit geschehe. Fördert der Beitrag an die internationale Klimafinanzierung den weltweiten Klimaschutz? Wie tut er das? Könnte ein höherer Beitrag an die Klimafinanzierung auch mehr Wirkung für den weltweiten Klimaschutz erzielen?

  2. Wie trägt die internationale Anpassungsfinanzierung dazu bei, Klimaschäden zu verhindern, Fluchtursachen zu bekämpfen und Leben zu retten? Inwiefern werden mit Investitionen in Anpassung spätere Kosten vermieden?

  3. Ist es gemäss den anfangs zitierten Aussagen von Herrn Bundesrat Rösti korrekt, dass die Schweiz den neuen Anteil so berechnen wird, dass er fair ist im Hinblick auf die Verantwortung der Schweiz? Wird der angemessene Anteil somit gleichzeitig ein fairer Anteil sein?

  4. Wie hoch wäre der faire Anteil der Schweiz zum 300 Milliarden-Ziel, wenn er gleich berechnet würde wie der faire Anteil zum 100 Milliarden-Ziel, auf Basis aktueller Zahlen?

  5. Welche der Finanzierungsoptionen, die bis 2027 vertieft geprüft werden, können dazu beitragen, dass die Anpassungsfinanzierung gemäss dem letzten COP-Beschluss verdreifacht werden kann?

  6. Welche der Finanzierungsoptionen, die bis 2027 vertieft geprüft werden, können dazu beitragen, die ärmsten Menschen und die ärmsten Länder stärker zu unterstützen und mit welchen eher nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2: Die internationale Klimafinanzierung trägt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Verringerung von Klimaschäden und einer erhöhten Resilienz in Entwicklungsländern bei. Für die Minderung und Anpassung an den Klimawandel erzielt die Schweiz eine positive Wirkung durch Projekte und Programme, die sie direkt im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit finanziert, sowie durch Beiträge an multilaterale Umweltfonds, internationale Institutionen und multilaterale Entwicklungsbanken. Mit über 85 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 tragen letztere massgeblich zur internationalen Klimafinanzierung bei. Die Beteiligung der Schweiz an diesen Institutionen stellt somit einen wichtigen Hebel für wirksame globale Anpassungs- und Minderungsmassnahmen dar. Der globale Umweltfonds (Global Environment Facility [GEF]), zu welchem die Schweiz in der Periode 2022–2026 einen Beitrag von 155,4 Millionen Franken leistet, reduziert beispielsweise in dieser Periode fast 2,2 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente, was etwa dem 13-fachen der Emissionen der Schweiz in der gleichen Periode entspricht. Auch Investitionen in die Anpassung sind volkswirtschaftlich effizient: Durch frühzeitige Anpassungsmassnahmen können wirtschaftliche Verluste und deutlich höhere Kosten für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe vermieden werden. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 entschieden, dass bis Ende 2027 verschiedene Optionen geprüft werden sollen, um zusätzliche Mittel für die internationale Klimafinanzierung zu mobilisieren, insbesondere über den Privatsektor. Zu 3 und 4: Der Bundesrat hat die Methodik zur Berechnung eines angemessenen Anteils der Schweiz noch nicht festgelegt. Er will zuerst mehrere Optionen zur Erhöhung der internationalen Klimafinanzierung vertieft analysieren und darauf basierend die Festlegung eines angemessenen Anteils im Jahr 2027 erneut prüfen. Es gibt keine internationale Einigkeit zur Methodik für die Festlegung eines angemessenen Anteils. Der Internationale Gerichtshof stellt in seinem Gutachten zu den Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels fest, dass die Klimafinanzierung auf der Grundlage mehrerer Faktoren bewertet werden kann, darunter die Kapazitäten der Industrieländer und die Bedürfnisse der Entwicklungsländer. Das 100 Milliarden-Ziel wurde 2010 verabschiedet mit der Präzisierung, dass primär die Industrieländer für die Mobilisierung verantwortlich sind. Das 300 Milliarden-Ziel wurde 2024 verabschiedet. Dazu wurde betont, dass nebst den Industrieländern, welche weiterhin die führende Rolle in der Finanzierung übernehmen, auch die anderen Länder beitragen sollen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Ausgangslagen ist es aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll, den angemessenen Teil der Schweiz am 300 Milliarden-Ziel gleich zu berechnen wie den angemessenen Anteil am 100 Milliarden-Ziel. Zu 5 und 6: Alle Massnahmen, welche die zuständigen Ämter nun im Auftrag des Bundesrates bis 2027 prüfen, sind grundsätzlich geeignet, um die Anpassungsfinanzierung zu erhöhen und die ärmsten Menschen und Länder stärker zu unterstützen. Wie stark die jeweilige Option zur weltweiten Anpassungsfinanzierung und/oder zur Unterstützung der ärmsten Länder beitragen wird, hängt letztlich aber von der Ausgestaltung des jeweiligen Programms ab und nicht primär vom Finanzierungsinstrument.