26.3292 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Schutz und die Einsatzbereitschaft militärischer Infrastrukturen wie Festungen, Bunker, Führungsanlagen und Fliegerabwehrsysteme sind ein zentraler Bestandteil der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Schweiz. Bevor unsere Armee durch immer wiederkehrende Sparprogramme zusammengeschrumpft wurde, kümmerte sich die Armee mit ihrer eigenen Einheit der "Festungswacht" um eine einwandfreie Wartung und stets funktionierende Bereitschaft.
Heute werden wesentliche Teile dieser Infrastruktur durch externe, teilweise ausländische Unternehmen gewartet und betreut. Darunter auch der französische Rüstungskonzern Thales Group. Diese Praxis wirft grundlegende Fragen hinsichtlich Souveränität, Krisenresilienz und Kostenkontrolle auf. Wer die eigene militärische Infrastruktur nicht mehr selbst beherrscht, gibt im Ernstfall Handlungsspielraum aus der Hand.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend instabilen geopolitischen Lage sowie der wachsenden Bedeutung von kritischer Infrastruktur im Inland stellen sich folgende Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Abhängigkeit der Schweizer Armee von ausländischen Dienstleistern bei der Wartung und Betreuung sicherheitsrelevanter Anlagen?
Ist sichergestellt, dass im Krisen- oder Konfliktfall jederzeit ein uneingeschränkter Zugriff auf Knowhow, Systeme und Infrastruktur besteht, unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen im Ausland?
Wie entwickeln sich die Kosten für externe Dienstleistungen im Vergleich zu früheren, stärker militärisch organisierten Lösungen?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Betrieb, Unterhalt und Schutz solcher Anlagen wieder vermehrt durch eigene militärische oder inländische Strukturen sicherzustellen?
Wurde geprüft, ob spezialisierte militärische Verbände (z. B. im Sinne eines modernen Objektschutzes für kritische Anlagen) einen Beitrag zur Erhöhung der Resilienz leisten könnten?
Welche sicherheitspolitischen Risiken entstehen durch die Auslagerung sensibler Aufgaben an externe, teils auch ausländische Partner?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./6. Im Rahmen von Beschaffungen wird konsequent darauf hingewirkt, dass Anlagen und Systeme nach ihrer Einführung eigenständig betrieben werden können. Mangels inländischer Anbieter müssen Beschaffungen jedoch häufig im Ausland getätigt werden. Dabei bleibt die Schweiz auf Leistungen der ursprünglichen Lieferanten angewiesen – sowohl für den Betrieb, den Werterhalt als auch für die Weiterentwicklung der entsprechenden Fähigkeiten. Diese Risken sind bekannt, etwa in Bezug auf Abhängigkeiten oder die Verfügbarkeit von Leistungen. Daher werden Risken im Rahmen der Beschaffungsprozesse systematisch bewertet und durch geeignete vertragliche, organisatorische und technische Massnahmen minimiert. Entsprechend werden bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern Anforderungen verbindlich festgelegt. Diese umfassen insbesondere die Verfügbarkeit von Systemen und Anlagen, den Wissenstransfer sowie die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Krisen- und Konfliktfall. Die Schweiz strebt zudem an, künftig Systeme, Material und Dienstleistungen für die Armee prioritär in den Nachbarländern und im europäischen Ausland zu beschaffen – dies im Einklang mit der Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates. Durch die geografische Nähe zu diesen Ländern sind die Transportwege kurz, was auch im Krisen- und Konfliktfall Vorteile bietet, und die Lieferkettensicherheit erhöht. Damit soll die Armee auch unter erschwerten Bedingungen eigenständig handlungsfähig bleiben. 3. Ein direkter Kostenvergleich zwischen heutigen, von externen Unternehmen erbrachten Wartungs- und Betreuungsdienstleistungen und früheren Lösungen ist nur eingeschränkt möglich, da sich Aufgabenumfang, Anforderungen und Infrastruktur wesentlich verändert haben. Der Einbezug externer Leistungserbringer erfolgt dort, wo dies im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit von Fachkompetenzen zweckmässig ist. 4. Die Leistungserbringung im Bereich militärischer Infrastrukturen erfolgt nach einem differenzierten und wirkungsorientierten Ansatz. Dabei werden nach Möglichkeit (militärische) Eigenleistungen oder inländische Partner eingesetzt. Je nach Aufgabe und vorhandenen Kompetenzen kann eine Auslagerung an externe Dienstleister jedoch unumgänglich sein, da die Tätigkeit nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand mit eigenen Ressourcen sichergestellt werden könnte. 5. Die Schaffung spezialisierter militärischer Verbände für den Schutz kritischer Infrastrukturen wurde geprüft. Ein solcher Ansatz würde zwar punktuell die Schutzleistung erhöhen, gleichzeitig jedoch zu zusätzlichen personellen und finanziellen Belastungen sowie einer eingeschränkten Handlungsfreiheit der Armee führen. Für die Armee ist es jedoch entscheidend, dass sie ihre Fähigkeiten so ausgestaltet, um flexibel in einem breiten Leistungsspektrum eingesetzt werden zu können. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Resilienz kritischer Infrastrukturen nicht primär durch die Schaffung neuer spezialisierter Verbände erhöht wird, sondern durch die Kombination bestehender Schutzleistungen, die breite Verankerung von Schutzkompetenzen sowie den gezielten Einsatz moderner Technologien.