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26.3326 · Motion · 2026-03-19

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für Mehreinnahmen, den Abbau von schädlichen (Steuer)subventionen und strukturelle Anpassungen der Schuldenbremse auszuarbeiten, um so eine zukunftsgerichtete und sozial gerechte Finanzpolitik sicherzustellen. Dabei soll die in der Verfassung verankerte steuerliche Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sichergestellt werden und die volkswirtschaftlich schädlichen Subventionen von kapitalbasierten Steuern rückgängig gemacht werden. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden:


1. Einnahmen
Zur Erhöhung der Einnahmen sind Massnahmen bei sehr hohen Vermögen sowie bei kapitalbasierten Steuern und privilegierten Unternehmensbesteuerungen zu prüfen:
a. Einführung Bundesvermögenssteuer

b. Einführung Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene

c. Besteuerung der Tech-Unternehmen

d. +1% direkte Bundessteuer für juristische Personen

2. Ausgaben

Ein Teil der seit der Unternehmenssteuer-Reform I beschlossenen kapitalbasierten Steuersubventionen sind aufzuheben und Lücken bei der Besteuerung von Unternehmen zu schliessen:

e. Angleichung der privilegierten Dividendenbesteuerung

f. Abschaffung Abzugsfähigkeit Unternehmenssteuern

g. Rückgängigmachung der Teil-Steuerbefreiung bei Stempelsteuern (v.a. Emmissionsabgabe)
h. Wiedereinführung einer Kapitalsteuer auf Bundesebene 0,1 %
i. Verzicht auf biodiversitätsschädigende Subventionen

3. Schuldenbremse
Zur Sicherung der Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand und Erweiterung ihres Handlungsspielraums:
i. Ausrichtung an Schuldenquote statt an Nettoschulden

Begründung

Die vorgeschlagenen Massnahmen ermöglichen selbst bei konservativer Schätzung Mehreinnahmen von rund 50 Mrd. und zeigen damit, dass erhebliche finanzielle Spielräume bestehen. Das Resultat der Entwicklung der letzten Jahrzehnte: Die Steuerbelastung von Kapital ist seit den 90er-Jahren deutlich gesunken, während sich die Unternehmensgewinne vervielfacht haben.

Dennoch wird die finanzpolitische Debatte auf Abbau und Kürzungsdebatten verengt. Das verschärft ein Verteilungs- und Solidaritätsproblem: Das heutige Steuersystem führt zu ungenügenden Einnahmen, während sich Vermögen zunehmend konzentrieren – die reichsten 1% besitzen rund 45% des Gesamtvermögens.

Eine zukunftsgerichtete, nachhaltige und soziale Finanzpolitik erfordert zudem eine Modernisierung der Schuldenbremse, sowie den Verzicht auf schädliche Ausgaben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen einer nachhaltig tragfähigen Einnahmenbasis zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben. Er hat aber stets den Standpunkt vertreten, das aktuelle strukturelle Defizit mit dem Entlastungspaket 27 in erster Linie durch ausgabenseitige Massnahmen korrigieren zu wollen. Gleichzeitig hat er punktuell auch Mehreinnahmen vorgeschlagen, wobei er grossen Wert auf deren standortpolitische Verträglichkeit gelegt hat. Das Parlament hat im Entlastungspaket 27 die vorgeschlagenen Mehreinnahmen nicht übernommen. Zudem wurden verschiedene Massnahmen zur Erzielung von Mehreinnahmen in der jüngeren Vergangenheit bereits beschlossen oder sind Gegenstand der politischen Diskussion. Dazu gehören namentlich die Einführung der OECD‑Mindestbesteuerung für grosse internationale Unternehmensgruppen und zweckgebundene Erhöhungen der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrausgaben zugunsten der AHV und der Rüstung teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, da dies aus seiner Sicht die volkswirtschaftlich am wenigsten schädliche Option darstellt. Die OECD-Mindestbesteuerung stellt für die Schweiz eine wesentliche standortpolitische Herausforderung dar. Der Bundesrat misst der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz und der nachhaltigen Sicherung der Steuereinnahmen hohe Priorität bei. Verschiedene der in der Motion vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen würden hingegen in die entgegengesetzte Richtung wirken und die Standortattraktivität schwächen. Die Steuerpolitik des Bundes ist kontinuierlich Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen und Entscheiden sowie von Überprüfungen und Analysen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Entwicklungen. So ist derzeit der Bericht in Erfüllung des Postulats Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» in Erarbeitung. Dieser Bericht wird verschiedene steuerpolitische Fragestellungen im Lichte der mittel- und langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Standortattraktivität der Schweiz und damit der Steuereinnahmen analysieren und einordnen. Im Weiteren steht eine Aktualisierung der Analyse der bestehenden Steuervergünstigungen an. Diese wird im Rahmen der Erfüllung des Postulats 25.3531 der nationalrätlichen Finanzkommission «Studie zur Quantifizierung der Steuervergünstigungen in Auftrag geben» erfolgen. Zu beachten ist ferner, dass die zur Diskussion gestellten Massnahmen teilweise eine Änderung der Bundesverfassung erfordern. Dies wäre im Übrigen auch bei einer Neuausrichtung der Schuldenbremse hin zu einer Stabilisierung der Schuldenquote der Fall. Der Bundesrat hat eine solche Lockerung, die dauerhafte strukturelle Finanzierungsdefizite zulassen würde, zuletzt am 20. November 2024 im Zusammenhang mit der Motion der Sozialdemokratischen Fraktion 24.4154 «Schuldenbremse modernisieren» zur Ablehnung beantragt. Der Nationalrat ist dem Antrag gefolgt und hat die Motion abgelehnt. Der Bundesrat will die Bundesausgaben im Rahmen der geltenden Regeln finanzieren und sieht deshalb keinen Grund, die verfassungsmässigen Grundlagen der Schuldenbremse anzupassen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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