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Schutz der politischen Willensbildung in der Schweiz vor ausländischen Beeinflussungsaktivitäten

26.3332 · Motion · 2026-03-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern staatliche und nichtstaatliche Akteure aus dem Ausland politische Akteure in der Schweiz beeinflussen, wie solche Aktivitäten mit dem in Art. 76h BPR verankerten Verbot anonymer und ausländischer monetärer und nichtmonetärer Zuwendungen vereinbar sind oder dieses umgehen. Basierend darauf wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen auszuarbeiten, welche ausländische finanzielle, organisatorische und digitale Einflussnahmen durch verbesserte Rückverfolgbarkeit politischer Leistungen und verstärkte Aufsicht über digitale Kampagnen wirksam erkennen und unterbinden.

Begründung

Die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 hält fest, dass Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation Teil hybrider Konfliktführung sind und gezielt Vertrauen in Institutionen und demokratische Prozesse untergraben. Auch die Schweiz ist von Spionage, Cyberangriffen und Beeinflussungsaktivitäten betroffen. Russland nutzt Desinformation, Cyberangriffe und Sabotage zur Destabilisierung offener Gesellschaften, während China seinen globalen Einfluss mit politischen, wirtschaftlichen und nachrichtendienstlichen Mitteln ausbaut und auch die USA haben in ihrer Sicherheitsstrategie die Einflussnahme auf demokratische Prozesse in Europa angekündigt. Gerade die direkte Demokratie ist anfällig für verdeckte Einflussnahme und koordinierte Kampagnen.

Trotz bestehender Verbote für ausländische Spenden an Parteien und Abstimmungskomitees bestehen wichtige Lücken: Politisch aktive Vereine, Stiftungen, digitale Bewegungen und Kampagnenstrukturen unterliegen nur begrenzter Transparenz. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz auch als Standort für die Finanzierung ausländischer Einflussoperationen genutzt werden könnte.

Die Motion trägt diesen Risiken Rechnung und verlangt vom Bundesrat, die bestehenden Regeln zu überprüfen und Vorschläge auszuarbeiten, wie ausländische Einflussnahme wirksam verhindert werden kann. Ziel ist es, die demokratische Willensbildung in der Schweiz unabhängig zu halten und sicherzustellen, dass politische Entscheidungen nicht durch die Strategien fremder Staaten unterminiert werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion bezweckt, die freie politische Willensbildung in der Schweiz vor ausländischen Beeinflussungsaktivitäten zu schützen und aus ihrer Sicht bestehende Lücken im Dispositiv zu füllen. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen im Grundsatz. Im Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» in Beantwortung des Postulats 22.3006 SiK-N, im Rahmen der Einsetzung der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation vom 26. November 2025 (www.admin.ch > Der Bundesrat > Bundesrat setzt interdepartementale Arbeitsgruppe gegen Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation ein) und im Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2025) hat er entsprechende Massnahmen beschlossen bzw. in Aussicht gestellt. Diese zielen darauf ab, das Lagebild, die Koordination inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung und die Resilienz der Bevölkerung und der Institutionen gegen Beeinflussungsaktivitäten zu stärken. Des Weiteren werden im Rahmen der laufenden parlamentarischen Behandlung der Revision des Nachrichtendienstgesetzes allfällige Anpassungen des Aufgabenbereichs des Nachrichtendienstes des Bundes geprüft. Im Fokus sind Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung und das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten. Auch das Verbot von Zuwendungen aus dem Ausland (Art. 76h des Bundesgesetzes über die politischen Rechte [BPR]; SR 161.1) trägt dazu bei, ausländische Beeinflussungen von politischen Prozessen in der Schweiz einzuschränken. Es verpflichtet politische Akteurinnen und Akteure, monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen aus dem Ausland zurückzuerstatten oder, sofern dies nicht möglich ist, dem Bund zu melden und abzuliefern. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist die zuständige Stelle für die Entgegennahme, Kontrolle und Publikation dieser Meldungen. Sie führt materielle Stichprobenkontrollen durch, wobei sie auch digitale Kampagnen in ihre Kontrollen einbezieht, und trägt damit zur Erhöhung der Transparenz bei. Im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ) sind Einhaltung und Wirksamkeit der Transparenzvorschriften einer Evaluation unterzogen worden. Der Bundesrat hat den Schlussbericht und die Stellungnahme der EFK am 1. April 2026 zur Kenntnis genommen. Eine lückenlose Kontrolle sämtlicher ausländischer Zuwendungen – monetäre und nichtmonetäre, durch staatliche und nichtstaatliche Akteure – an Parteien, Politikerinnen und Politiker sowie an politische Stiftungen, Vereine, Bewegungen und Kampagnen ist kaum möglich. Ein solcher Anspruch würde den Behörden grossen Aufwand bereiten und damit erhebliche Kosten verursachen sowie zusätzliche Regulierungen erfordern. Der Bundesrat erachtet es als zielführender, ausländischen Beeinflussungsaktivitäten mit einer Kombination aus Massnahmen zur Förderung der Resilienz der Bevölkerung und der Institutionen, stichprobenweisen Kontrollen des Zuwendungsverbots gemäss Art. 76h BPR und Selbstkontrollen der politischen Akteurinnen und Akteuren zu begegnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.