Lexipedia

26.3371 · Motion · 2026-03-20

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausnahmen von der Steuerpflicht im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) zu überprüfen und dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche den Ausnahmenkatalog wesentlich verkleinert und die Einnahmen substanziell erhöht.

Begründung

Das StG sieht zahlreiche Ausnahmen von der Emissions- und der Umsatzabgabe vor. Diese Ausnahmen sind haushaltspolitisch kostspielig und teilweise nur schwer zu rechtfertigen. In einer Zeit, in der der Bundeshaushalt unter erheblichem Druck steht, ist eine systematische Überprüfung und Überarbeitung der Ausnahmen geboten.

In seiner Antwort auf die Frage zu den “Kostenfolge der Stempelsteuerbefreiung” (26.7287), zeigt der Bundesrat die nötigen formalen Schritte für eine solche Reform auf.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Emissions- und der Umsatzabgabe handelt es sich um Finanztransaktionssteuern. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen solcher Steuern hat der Bundesrat bereits im Bericht zum Postulat 21.3440 Rieder sowie in der Stellungnahme zu den gleichlautenden Motionen 25.4748 Rieder und 25.4913 Kaufmann dargelegt. Die Stempelabgaben belasten Vermögensumschichtungen, die für sich kein zusätzliches Einkommen schaffen und damit auch keine erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit begründen. Somit erzeugen die Emissions- und die Umsatzabgabe eine Überbesteuerung, die bei den Ausnahmetatbeständen dieser Abgaben nicht auftritt. Gleichwohl ist die auf Finanztransaktionen erhobene Steuer zu entrichten. Ihre Finanzierung erfolgt aus den Erlösen derjenigen Vermögenswerte, die Gegenstand der jeweiligen Transaktion sind. Die Emissions- und Umsatzabgaben verteuern für inländische Unternehmen die Beschaffung von Kapital. Dadurch wird weniger investiert, die Produktion nutzt weniger Kapital und die Produktivitätsentwicklung wird beeinträchtigt – was letztlich die Löhne drückt oder ihr Wachstum verlangsamt. Die Emissions- und Umsatzabgabe beeinträchtigen den Finanzplatz Schweiz. Da die Finanzmärkte geografisch flexibel sind, könnten Finanzdienstleistungen vermehrt ins Ausland verlagert werden, um die Abgaben zu vermeiden. Soweit dies der Fall ist, generieren die Stempelabgaben nicht nur keinen Steuerertrag, sondern die Schweiz verliert überdies Wertschöpfung und damit Einnahmen aus anderen Steuern. Aus diesem Grund kennt die Umsatzabgabe denn auch verschiedene Ausnahmetatbestände, die darauf ausgerichtet sind, der Abwanderung von Transaktionen von in- zu ausländischen Finanzintermediären entgegenzuwirken. Weitere Ausnahmen werden aus erhebungswirtschaftlichen, wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gewährt (Bsp. Verhinderung der Kumulation der Emissions- und Umsatzabgabe durch doppelte Erhebung der Abgabe auf gleichem Steuersubstrat, Erlass bei sanierungsbedürftigen Gesellschaften, Ausnahmen für Gesellschaften mit gemeinnützigen Zwecken). Deren Bedeutung ist mit Ausnahme des hohen Freibetrags bei der Emissionsabgabe gering. Abschliessend ist festzuhalten, dass auch mit einem wesentlichen Abbau der Ausnahmen das zusätzliche Ertragspotenzial per Saldo beschränkt wäre, weil dadurch insbesondere die Wertschöpfung des Finanzsektors ins Ausland verdrängt würde und entsprechende bestehende Steuereinnahmen entfielen. Das Ziel der Motion – die signifikante Erhöhung der Einnahmen – kann mit der Aufhebung von Ausnahmen bei der Emissions- und der Umsatzabgabe daher zumindest in einer Gesamtbetrachtung nicht erreicht werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.