Lexipedia

26.3389 · Interpellation · 2026-03-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Verfügt der Bund – das Bundesamt für Statistik – über eine Übersicht zu Tagesschulen und Tagesstrukturen in Kantonen und Gemeinden?

  2. Wie werden „Tagesschule“ und „Tagesstrukturen“ definiert, und wie unterscheiden sich diese Begriffe zwischen den Kantonen? Wer beaufsichtigt die Betreuungen und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dazu?

  3. Welche Erkenntnisse bestehen zur Verbreitung von modularen gegenüber gebundenen Modellen (z. B. Berner vs. Zürcher Ansatz)?

  4. Welche Rolle spielen Privatschulen in diesem Bereich, und liegen dazu Zahlen vor?

  5. Gibt es Unterschiede zwischen der Deutschschweiz und der Romandie?

  6. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf Chancengerechtigkeit sowie die bessere Abstimmung von Bildung und Betreuung – bei Datengrunlagen, Begriffsdefinitionen oder Koordination?

  7. Sieht der Bund einen Mehrwert darin, auch im Bereich der schulergänzenden Kinderbetreuung ein Gesetz auf Bundesebene zu erlassen?

Begründung

Tagesschulen und schulergänzende Tagesstrukturen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit, gleichzeitig gewinnen sie angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung, wie das Beispiel aus Zürich zeigt. Heute fehlt eine schweizweite Übersicht über Angebot, Ausgestaltung und Nutzung. Trotz Vorgaben im HarmoS-Konkordat erschwert die föderale Zuständigkeit eine Vergleichbarkeit der Angebote.

Stellungnahme des Bundesrates

1. + 3. Die Organisation der institutionellen schulergänzenden Kinderbetreuung ist Sache der Kantone und Gemeinden. Es gibt weder eine datenbasierte Gesamtübersicht noch auf interkantonaler Ebene homogene, vergleichbare Daten. Die Erhebung 2026 des Bundesamts für Statistik (BFS) «Familienergänzende Kinderbetreuung» (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Bevölkerung > Familien > Familienergänzende Kinderbetreuung) stützt sich hauptsächlich auf die Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen 2024 (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Erhebungen > Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen) sowie die Erhebung zu Familien und Generationen 2023 (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Bevölkerung > Erhebungen > Erhebung zu Familien und Generationen). Gemäss der jährlichen IDES-Kantonsumfrage der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sind Tagesstrukturen in den Kantonen verbreiteter als Tagesschulen. 2. Die HarmoS beigetretenen Kantone (d. h. die Westschweizer Kantone, TI, BS/BL, BE, GL, SG, SH, SO und ZH) haben sich verpflichtet, die Unterrichtszeit in Blockzeiten zu organisieren und dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen anzubieten. Das HarmoS-Konkordat gibt aber kein «nationales Modell» vor, weshalb weder die Begriffe «Tagesschule» und «Tagesstrukturen» noch ihre Governance-Modelle schweizweit nicht einheitlich definiert sind. 4. + 5. Gemäss der oben erwähnten Erhebung des BFS zur familienergänzenden Kinderbetreuung nutzten im Jahr 2023 in der Romandie 55 Prozent der Haushalte mit mindestens einem Kind unter 13 Jahren eine Kindertagesstätte oder eine schulergänzende Betreuung, in der Deutschschweiz waren es 41 Prozent und im Tessin 37 Prozent. Die Unterschiede zwischen den urbanen und ruralen Gebieten sind ebenfalls ausgeprägt (71 % vs. 33 %). Ergänzend zeigt die Kantonsumfrage der EDK, dass Tagesschulen insbesondere in der Romandie häufiger verbreitet sind als in der Deutschschweiz. Zu Privatschulen bestehen keine systematischen Angaben. 6. + 7. Die obligatorische Schule und damit auch die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit (Tagesstrukturen) liegen gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung in kantonaler Zuständigkeit. Artikel 21j des Bundesgesetzes über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG; BBl 2026 718) sieht im Übrigen vor, dass harmonisierte Statistiken erstellt werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit weder einen Bedarf für eine weitergehende nationale Datenerhebung noch für eine umfassende Regelung auf Bundesebene im Bereich der schulergänzenden Kinderbetreuung.

Tagesschulen und Tagesstrukturen. Bedeutung für die Chancengerechtigkeit | Lexipedia | Lexipedia