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26.3409 · Motion · 2026-03-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie umzusetzen, damit das Echtzeit-E-Bezahlsystem TWINT – ebenso wie die Bereitstellung von Bargeld – zu einer kostenlosen öffentlichen Dienstleistung für Privatpersonen und Handel wird. Für umfangreiche Transaktionen zwischen Unternehmen können Ausnahmen von der Kostenfreiheit vorgesehen werden.

Begründung

Seit 1850 hat der Bund das Monopol zur Prägung von Münzen. Trotz Produktions- und Verwaltungskosten in Höhe von mehreren Dutzend Millionen Franken stellt der Bund der Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden Bargeld kostenlos zur Verfügung. Daraus folgt, dass Bargeldtransaktionen zwischen Privatpersonen, zwischen Privatpersonen und Händlern sowie zwischen Händlern untereinander seit der Einführung der Landeswährung stets kostenlos waren. Tatsächlich ist die Bereitstellung von Bargeld eine kostenlose öffentliche Dienstleistung für die Bevölkerung.

Heute werden mehr als 70 Prozent der Finanztransaktionen über elektronische Zahlungsmittel abgewickelt. Dieser Anteil wird weiter wachsen. Denn die Nutzung elektronischer Zahlungsmittel nimmt exponentiell zu. 2017 lag der Anteil noch bei 30 Prozent der Transaktionen. Diese Zahlungsmittel befinden sich indes vollständig in privater Hand und belasten die Öffentlichkeit, vor allem aber den Handel. Die Höhe der Transaktionsgebühren wird übrigens vor der WEKO und im Parlament angefochten (Motion Maître 22.3976 und Motion de Quattro 22.3977).

Gleichzeitig ist ein rasantes Wachstum bei den Zahlungen über mobile Apps zu beobachten, in der Schweiz insbesondere über die Plattform TWINT. Seit 2017 hat sich die Zahl der Nutzungen der App um mehr als das 225-Fache erhöht. In den neun Jahren seit ihrer Einführung macht sie bereits 26 Prozent der elektronischen Zahlungen in der Schweiz und 60 Prozent der mobilen Zahlungen aus. Aufgrund der Schweizer Herkunft der Plattform, ihrer einfachen und schnellen Handhabung sowie der raschen Digitalisierung der Wirtschaft wird ihre Nutzung weiter zunehmen. TWINT wird einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnis gerecht und ist damit von allgemeinem Interesse. Da Transaktionen zwischen Privatpersonen gebührenfrei sind, ist diese Plattform für diese Nutzerinnen und Nutzer genauso attraktiv wie Bargeld. Die Nutzung von TWINT verbreitet sich auch im Handel, doch für diesen ist sie – im Gegensatz zur Verwendung von Bargeld – mit hohen Kosten verbunden. Das kommt den Handel teuer zu stehen. Zu teuer. Swiss Retail hat übrigens bei der WEKO Beschwerde eingereicht.

Alles deutet darauf hin, dass der mobile Zahlungsdienst TWINT, der derzeit von Schweizer Banken und dem Unternehmen SIX betrieben wird, wie Bargeld zu einer völlig kostenlosen öffentlichen Dienstleistung für Transaktionen zwischen Privatpersonen und weitgehend kostenlos für Transaktionen zwischen Privatpersonen und Händlern oder sogar zwischen Händlern untereinander werden wird. Als Eigentümerin, Betreiberin und Entwicklerin kommt die Schweizerische Nationalbank in Frage - analog zum Bargeld.

Da ist nichts Neues dran. Während in Ländern wie Singapur, Norwegen oder Schweden eine enge Zusammenarbeit zwischen den Banken bzw. den nationalen Aufsichtsbehörden und den Banken besteht, um einen regulierten, quasi-öffentlichen Dienst für sofortige elektronische Zahlungen anzubieten, unterliegt die Plattform PIX in Brasilien – das „brasilianische TWINT“ – der öffentlichen Verwaltung. Die brasilianische Zentralbank stellt diesen Dienst bereit und reguliert ihn, wodurch verhindert wird, dass die Grossbanken den Markt monopolisieren und ihre Bedingungen durchsetzen. Das brasilianische System verpflichtet die Banken zur Teilnahme am PIX-System. Die Einführung von PIX durch die Zentralbank hat dazu geführt, dass Transaktionen zwischen Privatpersonen gebührenfrei sind, und sehr niedrige Gebühren für geschäftliche Transaktionen standardisiert wurden. Sie betragen höchstens 0,33 Prozent des Transaktionsbetrags, während TWINT 1,3 Prozent des Betrags berechnet und bei anderen Transaktionsarten gar bis zu 2 Prozent erheben kann.

Würde die SNB TWINT betreiben, so könnte das zu einer vollständigen Kostenfreiheit führen, wie dies bei Bargeld der Fall ist. Das brasilianische Modell beweist, dass der Betrieb eines solchen öffentlichen elektronischen Zahlungsdienstes innovativ und wirtschaftlich sein und sowohl den Bedürfnissen von Privatpersonen als auch denen von Unternehmen gerecht werden kann.

Die Umwandlung der TWINT-Plattform in einen öffentlichen Dienst ist unumgänglich.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Monopol zur Ausgabe von Banknoten ist per Gesetz an die Schweizerische Nationalbank (SNB) übertragen, und sie gewährleistet die Bargeldversorgung. Während die SNB die Kosten für die Ausgabe der Banknoten trägt, ist die Nutzung von Bargeld für Gewerbetreibende nicht kostenlos. Die Bereitstellung von Bargeld seitens der Finanzinstitute verursacht nach Schätzung der Nationalbank Kosten zwischen 640 und 880 Millionen Franken pro Jahr (SNB Economic Note 3/2025). Diese Kosten dürften auf Gewerbetreibende und Privatpersonen zurückfallen – z.B. durch Gebühren für den Bezug von Bargeld. Die Ausgangslage in der Schweiz entspricht nicht derjenigen in Brasilien vor der Lancierung von Pix. Es stellten sich dort grundlegende Herausforderungen im Finanzsystem, insbesondere die niedrige finanzielle Inklusion, hohe Kreditkartenzinsen und eine enorme Konzentration im Markt für Debit- und Kreditkarten. Beispielsweise hatten 2011 lediglich 56% der Erwachsenen ein Bankkonto (IMF Technical Note, Financial Inclusion in Brazil, 2013). Um diesen Herausforderungen zu begegnen, erhielt die brasilianische Zentralbank auf Grund einer Gesetzesanpassung im Jahr 2013 weitreichende Kompetenzen im Kundenzahlungsverkehr und hat in der Folge Pix geschaffen. In der Schweiz werden verschiedene Zahlungsmittel angeboten und genutzt. Laut der Zahlungsmittelumfrage 2025 der SNB war der Anteil bei Zahlungen vor Ort mit Bezahl-Apps (einschliesslich TWINT) zuletzt stabil (bei 17%) und lag hinter dem Anteil von Debitkarten (37%) und Bargeld (30%). Zudem gibt es in der Schweiz neben den internationalen Zahlungsnetzwerken (wie Visa und Mastercard) mit TWINT und PostFinance Card zwei inländische Alternativen. Generell zeichnen sich die mehrseitigen Zahlungsmittelmärkte durch Netzwerk- und Skaleneffekte aus und neigen zu starker Marktkonzentration. Dies zeigt sich beispielsweise im Bereich Acquiring, wo der Preisüberwacher feststellte, dass das Unternehmen Worldline Schweiz AG mindestens eine marktmächtige Stellung innehat, und mit ihm eine einvernehmliche Regelung zur Senkung der Gebühren für Zahlungen mit Debitkarten abschloss (Preisüberwacher, Jahresbericht 2025, S.12a). Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Sie ist Auftraggeberin und Systemmanagerin des zentralen Zahlungssystems der Schweiz, dem SIC-System. Sie entwickelt dieses System laufend weiter, u.a. mit der Einführung und dem Ausbau von sogenannten Instant-Zahlungen. Konkret verfolgt sie aktuell das Projekt Instant Payment Bridge. Damit will sie es Zahlungsanbietern ermöglichen, Instant-Zahlungen auch an der Ladenkasse und in Webshops anzubieten. Ausserdem prüft sie mit der Europäischen Zentralbank eine Verlinkung der Zahlungssysteme, um Instant-Zahlungen zwischen dem Euro-Raum und der Schweiz zu ermöglichen. Diese Massnahmen senken die Eintrittshürden im Zahlungsverkehr und unterstützen damit den Wettbewerb. Bei einer Verstaatlichung von TWINT würden die Kosten für den Betrieb der Plattform beim Staat anfallen. Es müsste voraussichtlich eine neue Grundlage in der Bundesverfassung geschaffen werden, da das Münz- und Banknotenmonopol des Bundes (Art. 99 Abs. 1 BV) keine Grundlage für eine Verstaatlichung bildet. Trotz einiger Herausforderungen im Zahlungsverkehr sieht der Bundesrat keinen Grund für eine Verstaatlichung von TWINT.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.