26.3442 · Motion · 2026-03-20
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die folgenden Schritte zu unternehmen:
Er soll konkret umschreiben, wie die FINMA ihren Auftrag umsetzen soll, um sicherzustellen, dass die Umsetzung mit seiner im August 2025 bekannt gegebenen Stossrichtung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz übereinstimmt und die Ziele «internationale Wettbewerbsfähigkeit», «Innovation» und «Wettbewerb» effektiv berücksichtigt; ausserdem soll er die dafür notwendigen Gesetzesänderungen identifizieren.
Er soll sicherstellen, dass die FINMA eine verhältnismässige, effiziente und nicht-restriktive Aufsichtspraxis verfolgt, damit der Finanzplatz Schweiz gegenüber seinen wichtigsten Konkurrenten nicht benachteiligt wird.
Er soll die strategischen Ziele der FINMA 2025–2028 anpassen und darin insbesondere die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz verankern, dies in Übereinstimmung mit seiner Bekanntgabe von August 2025.
Begründung
Der Finanzplatz Schweiz ist ein wesentlicher Pfeiler unseres Wirtschaftsstandorts. Gemäss dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (Art. 7 Abs. 2 Bst. c) muss die FINMA berücksichtigen, wie sich die Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovation und die internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Die derzeitige Praxis der FINMA ist jedoch besonders restriktiv, was die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Finanzplatzes beeinträchtigt und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Innovation und letztlich den Wohlstand der Schweiz hat.
Der Bundesrat hat im August 2025 kommuniziert, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz gestärkt werden soll. Entsprechend muss die FINMA ihre strategischen Ziele 2025–2028 anpassen. Denn diese konzentrieren sich – als Folge der Credit-Suisse-Krise – zu stark auf die Regulierung, die Aufsicht und den Schutz der Finanzmärkte, ohne ausdrücklich die Förderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu erwähnen.
Ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden verstehen die Förderung des eigenen Finanzplatzes klar als Teil ihres Auftrags und setzen sie äusserst aktiv um. Analog dazu muss die FINMA einen verhältnismässigen, risikobasierten und innovationsfreundlichen Ansatz verfolgen, der Überregulierung und Bürokratie vermeidet.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, unter Wahrung der Funktionalität, Stabilität und Integrität des Finanzmarktes, ist ein zentrales Ziel der Finanzmarktpolitik des Bundes, wie im Bericht des Bundesrates zur Finanzmarktpolitik vom 4. Dezember 2020 dargelegt. Gemäss Artikel 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG, SR 956.1) bezweckt die Finanzmarktaufsicht den Schutz der Gläubiger, der Anlegerinnen und der Versicherten und schützt die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Damit trägt sie, so Artikel 4 weiter, zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbständig und unabhängig aus (Art. 21 FINMAG). Dies steht im Einklang mit internationalen Standards und entspricht damit internationaler Praxis. Die Steuerung der institutionell unabhängigen FINMA erfolgt über die vom Parlament erlassenen Finanzmarktgesetze sowie die durch das Parlament ausgeübte Oberaufsicht über die FINMA. Der FINMA-Verwaltungsrat legt zudem alle vier Jahre die strategischen Ziele der FINMA fest und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung. Die strategischen Ziele leiten sich aus dem gesetzlichen Auftrag der FINMA ab und konkretisieren diesen für die jeweilige Strategieperiode. Der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz soll dabei Rechnung getragen werden, namentlich auch durch die verhältnismässige, risikoorientierte, effiziente und effektive Aufsichtstätigkeit und die prinzipienbasierte, proportionale, technologie- und wettbewerbsneutrale Regulierung, die auch Innovation unterstützt. Dies ist in der Einleitung der Strategischen Ziele der FINMA 2025–2028 festgehalten. Der Bundesrat thematisiert die Umsetzung in der jährlichen Aussprache, und das EFD behandelt sie in den Eignergesprächen mit der FINMA in Bezug auf die laufende Strategieperiode und im Hinblick auf die Zielsetzungen für die kommende Strategieperiode. Im jährlichen Strategieumsetzungsbericht legt die FINMA Rechenschaft über die jährlichen Handlungsfelder und den aktuellen Stand der Erreichung der strategischen Ziele ab. Die Zielerreichung wird vom Parlament beurteilt, namentlich in der einmal jährlich stattfindenden Aussprache mit den Finanz- und den Geschäftsprüfungskommissionen. In diesem Rahmen kann das Parlament jederzeit Transparenz vonseiten FINMA über ihre Tätigkeit einfordern, auch was die Rolle der FINMA bei der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes betrifft. Der Bundesrat beurteilt den bestehenden rechtlichen Rahmen und die Steuerungsinstrumente als ausreichend und angemessen, damit die FINMA ihren Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz leistet.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.