26.3478 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Im Vorfeld der Abstimmung zur "SRG-Initiative" hat der Bundesrat das so genannte Gegenprojekt in Form einer Senkung der zur Verfügung stehenden Mittel verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde eine "Schärfung" des Angebots in der Unterhaltung auf der Leistungsseite im Rahmen der neuen SRG-Konzession in Aussicht gestellt. Dies mit der Begründung, damit auf die privaten, kommerziell orientierten Akteure Rücksicht nehmen zu wollen - in der Annahme, dass diese ihr Angebot an Unterhaltungssendungen ausbauen wollen und können.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Welche privaten Akteure fasst der Bundesrat konkret ins Auge, die auch über die notwendigen Mittel verfügen um Unterhaltungsproduktionen, die heute die SRG anbietet, übernehmen zu können? Wir bitten um die konkrete Nennung von Beispielen.
2. Wie trennt der Bundesrat Unterhaltung und Kultur? Ist eine Serie wie Tschugger, Davos oder The Deal Unterhaltung oder Kultur? Oder ein Hörspiel, Volksmusik oder Hüttengeschichten?
3. Die SRF-Sendung G&G (ehem. Glanz & Gloria) wurde zu reduzierten Kosten von 2 Mio., die zu 100% von einem privaten Sponsor getragen worden wäre, an 3 verschiedene private Medienakteure angeboten. Diese lehnten ab mit dem Argument, es sei finanziell nicht attraktiv. Wenn nicht mal das komerziell attraktiv ist: An welche Unterhaltungssendungen denkt der Bundesrat, welche private Akteure anstelle der SRG produzieren und senden könnten?
4. Sollte das Budget für Unterhaltung gekürtzt werden, müssten v.a. die teuren Aussenproduktionen weichen, wie z.B. Landfrauenküche oder Samstagsjass, sowie Serien. Wer übernähme solche Produktionen mit grossem Publikumserfolg?
5. Worin sieht der Bundesrat den Vorteil eines Rückbaus des SRG-Unterhaltungsangebots für die Bevölkerung & die Kulturschaffenden aus der Film- Musik und Unterhaltungsbranche?
6. Würde das Budget der SRG für Unterhaltung tatsächlich gekürzt: Wohin würden sich das Publikum in Zukunft wenden. Würden sie auf ausländische öffentlich-rechtliche und/oder private Anbieter ausweichen oder vermehrt Streaming-Angebote wie Netflix konsumieren? Das würde bedeuten, dass das Abo- sowie Werbe-Gelder zunehmend ins Ausland abfliessen würden? Worin sieht der Bundesrat darin einen Vorteil für die Schweizer Bevölkerung, zumal weder ausländische Sender noch kommerzielle Streaming-Dienste Unterhaltung mit Schweiz Bezug produzieren würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen SRG-Konzession bereits 2022 festgelegt (Medienmitteilung vom 7. September 2022): Die SRG soll auch künftig ein vielfältiges Angebot für alle Landessprachen, Regionen und Altersgruppen bereitstellen. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben, sie soll in diesen Angeboten künftig aber auf jene Bereiche fokussieren, welche von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden. Dies entspricht Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV; SR 101), wonach bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen ist. Dem Bundesrat geht es hier um einen Grundsatz. Die Marktsituation kann sich verändern, die Eckwerte des Bundesrates sind entsprechend offen formuliert. Das bedeutet aber nicht, dass die SRG nicht ein qualitativ hochwertiges Unterhaltungsangebot zur Verfügung stellen soll, das hohen ethischen Anforderungen genügt. Der Bundesrat versteht das Unterhaltungsangebot der SRG als komplementär zum Angebot der Privaten. Die SRG muss nicht dem gesamten Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung begegnen. Die SRG kann und soll in erster Linie in denjenigen Bereichen tätig sein, in denen private Fernsehveranstalter kein Angebot machen. Dem Bundesrat ist die Rolle der SRG bei Schweizer Unterhaltungsangeboten und der Beitrag, den sie zur audiovisuellen Wertschöpfung leistet, bewusst. Bereits heute ist die SRG zur Zusammenarbeit mit dem schweizerischen Filmschaffen, der schweizerischen audiovisuellen Industrie und mit der schweizerischen Musikindustrie verpflichtet. Der Bundesrat definiert den Leistungsauftrag der SRG im Rahmen der Konzession. Innerhalb dieser Vorgaben kann die SRG aufgrund der verfassungsmässig garantierten Programmautonomie selbst entscheiden, wie und mit welchen Angeboten sie den Auftrag umsetzt. Unterhaltung erlaubt es, grundsätzliche Themen und Fragestellungen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Information auf ungezwungene Weise einem breiten Publikum näherzubringen. Die einzelnen Bereiche können aus diesem Grund nicht vollständig trennscharf voneinander abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat den Unterhaltungsauftrag der SRG bereits in der 2019 in Kraft getretenen Konzession präzisiert. Die SRG hat ihr Profil im Bereich Unterhaltung seit Inkrafttreten der Konzession geschärft. Beispielsweise sind die angebotenen eingekauften fiktionalen Unterhaltungsangebote sowie Lizenzformate rückläufig. Solche werden jetzt teilweise von privaten Fernsehveranstaltern im Free TV angeboten.