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26.3648 · Interpellation · 2026-06-16

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Eine kürzlich von der Fédération Romande des Consommateurs durchgeführte Umfrage bestätigt, dass Bonitätsauskünfte immer noch eine sehr undurchsichtige Tätigkeit sind. Die privaten Unternehmen, die persönliche Daten zur Kreditwürdigkeit vermarkten, verteidigen ihr Geschäftsgeheimnis beharrlich. So ist es in der Regel nicht möglich, den Ursprung der Daten genau zu ermitteln (es werden nur Kategorien kommuniziert) oder zu wissen, wie viele Daten für die Berechnung eines Score-Werts erforderlich sind (oder ob eine einzige Angabe genügt).

Die Umfrage hat insbesondere gezeigt, dass eine Person ohne Betreibungen und ohne jegliche negative «Zahlungserfahrungen» mit einem mittleren Score bewertet sein kann.

Ein schlechter Score-Wert kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen haben. So kann ihnen etwa der Abschluss von Verträgen in verschiedenen Bereichen (Kauf-, Kredit-, Mietverträge usw.) verweigert werden – teilweise ohne dass sie die Gründe dafür kennen. Denn oft wissen sie nicht, dass ihre Daten für die Berechnung eines solchen Scores verwendet wurden.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist es seiner Einschätzung nach angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbar, dass private Unternehmen Daten einer Vielzahl von Personen erheben, analysieren und weitergeben, darunter auch von Personen, die keinerlei Bonitätsprobleme haben und/oder die noch nie einen Kredit beantragt oder eine Zahlung auf Rechnung verlangt haben?

  2. Was ist der reale Wert und der Nutzen solcher Score-Werte (abgesehen vom Gewinn für die auf diese Tätigkeit spezialisierten Unternehmen), wenn niemand nachvollziehen kann, wie sie berechnet werden?

  3. Können die betroffenen Personen nach Meinung des Bundesrates alle ihre Datenschutzrechte wirksam geltend machen, wenn sie ja gar keine Möglichkeit haben, genau zu erfahren, woher die Daten stammen, an wen sie übermittelt werden und nach welchen Kriterien oder Grundlagen der Kreditscore berechnet wird?

  4. 4. Wurden bereits Massnahmen ergriffen oder sind solche geplant, um die im Fazit des Berichts vom 10. Oktober 2018 «Analyse zu den Tätigkeiten der Wirtschaftsauskunfteien» (zuhanden des Bundesamtes für Justiz, S. 65–66) aufgezeigten Transparenzprobleme konkret anzugehen?