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26.3741 · Motion · 2026-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament gesetzliche Anpassungen vorzulegen, welche die heutige Stellenmeldepflicht hinsichtlich Wirkung deutlich verstärkt. Insbesondere ist eine Sanktion einzuführen für den Fall, dass ein meldepflichtiges Unternehmen eine vom RAV als geeignet bezeichnete Person nicht akzeptiert und an ihrer Stelle eine Person anstellt, die nicht als Inländer gilt. Die Sanktion kann finanzieller und / oder administrativer Art sein (z. B. Ausschluss bei der Zuteilung von Drittstaatenkontingenten). Der Kreis der meldepflichtigen Unternehmen soll ausgeweitet werden.

Begründung

Die heute geltende Meldepflicht muss in ihrer Wirkung deutlich verstärkt werden. Es kann nicht sein, dass meldepflichtige Unternehmen mit einer einfachen Begründung ohne irgendwelche Rechtsfolgen geeignete Inländer ablehnen. Das RAV muss neu die Möglichkeit haben, eine Sanktion zu verfügen, wenn ein meldepflichtiges Unternehmen einen vom RAV als geeignet eingestuften Kandidaten nicht akzeptiert und an seiner Stelle eine Person anstellt, die nicht als Inländer gilt. Gegenüber einer generellen Zuwanderungsabgabe ist eine solche Massnahme viel zielgerichteter und effektiver, da sie einen echten Beitrag zur Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotentials leistet. Darüber hinaus kann ein Beitrag zur Entlastung der ALV geleistet werden. Der Kreis der meldepflichtigen Unternehmen soll ausgeweitet werden.

Für die Umsetzung eines solchen Modells müssen auch Begleitmassnahmen entwickelt werden. Insbesondere müssen neue und wirksame Instrumente geschaffen werden, damit sich die inländischen Arbeitskräfte in geeigneter Form bei Unternehmen präsentieren können. Die zunehmende Automatisierung des HR führt nämlich dazu, dass durchaus geeignete Personen durch die vorgegebenen Kriterienraster fallen.