26.3803 · Interpellation · 2026-06-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, dass er der Initiative für einen Schweizer Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) ohne Gegenvorschlag ablehnt. Das hat er mitunter damit begründet, dass «substanzielle Fortschritte bei Abrüstung und Risikoreduktion am wirksamsten im Rahmen des 1970 in Kraft getretenen Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) erzielt werden können»
Die 11. Überprüfungskonferenz des NPT ist im Mai 2026 jedoch ohne Schlussdokument und ohne Plan für nukleare Abrüstung zu Ende gegangen. Das ist die dritte Überprüfungskonferenz in Folge (2015, 2022, 2026), die ohne Ergebnis endete; ein im Konsens verabschiedetes Schlussdokument hat der NPT-Überprüfungsprozess letztmals 2010 hervorgebracht. Es sind also seit 2015 keine Fortschritte mehr erzielt worden – trotz starker Verschlechterung der nuklearen Bedrohungslage weltweit.
Damit stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit jenes Instruments, auf das der Bundesrat sein Engagement schwergewichtig stützt. Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 benennt die nukleare Aufrüstung ausdrücklich als Bedrohung und die Stärkung des humanitären Völkerrechts sowie des Multilateralismus als sicherheitspolitisches Instrument. Der TPNW ergänzt den NPT, indem er namentlich dessen Abrüstungsverpflichtung nach Artikel VI weiterführt und einen völkerrechtlichen Rahmen zur Umsetzung schafft.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hält der Bundesrat an seiner Einschätzung fest, das schweizerische Abrüstungsengagement sei im Rahmen des NPT wirksamer aufgehoben als durch den zusätzlichen TPNW-Beitritt und auf welche konkreten Fortschritte stützt er diese Einschätzung angesichts dreier gescheiterter Überprüfungskonferenzen in Folge?
2. Wie bewertet der Bundesrat, dass Kernwaffenstaaten 2026 selbst einen sachlichen Verweis auf den TPNW sowie früher im Konsens angenommene Formulierungen zu den humanitären Folgen von Kernwaffen verhinderten, gerade mit Blick auf das in der Strategie 2026 definierte Interesse an einem starken humanitären Völkerrecht?
3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das wiederholte Scheitern des NPT-Überprüfungsprozesses die Komplementarität von NPT und TPNW unterstreicht, indem der TPNW die im NPT angelegte, aber dort blockierte Abrüstungsdimension stärkt?