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26.3904 · Interpellation · 2026-06-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Eingereicht

Wortlaut

Im Sommer 2023 trat die so genannte "KV-Reform" (Reform Kaufleute) in Kraft. Erstmals begannen Lernende ihre Ausbildung nach der neuen Bildungsverordnung. In den letzten Wochen wurden nun erstmals die Qualifikationsverfahren (im Volksmund noch immer "Lehrabschlussprüfungen") gemäss KV-Reform durchgeführt. Dabei zeigen sich die eklatanten Schwächen der neuen Konzeption auf dramatische Weise:

  • Frustrierte Lehrpersonen korrigieren tagelang von den (ebenfalls oft frustrierten) Lernenden vollständig (und gewollt) mit künstlicher Intelligenz produzierte Prüfungsantworten;

  • Fachwissen darf nicht mehr abgefragt werden und es wird nicht überprüft, ob die gemäss Reform-Bildungsplan unterrichteten Leistungsziele erreicht werden;

  • Die Validität ist stark eingeschränkt, da die Lernenden die Prüfung mit der KI lösen. Geprüft wird primär die Fähigkeit, Prompts zu formulieren und Ergebnisse zu filtern. Dafür braucht es keine 3-jährige Ausbildung;

  • Der Prüfungsumfang macht die KI-Nutzung für die Lernenden zwingend, so dass keine Unterschiede zwischen starken und weniger starken Lernenden festgestellt werden können, sondern die beste, kostenpflichtige KI das beste Ergebnis liefert;

  • Da nicht alle Lernenden die gleichen (kostenpflichtigen) KI-Modelle nutzen können, widerspricht die Prüfung der Chancengleichheit;

  • Die Reliabilität leidet stark unter der Nutzung von KI. Die Systeme (wie ChatGPT, Copilot etc.) arbeiten probabilistisch und generieren bei identischen Eingaben unterschiedliche Antworten;

  • Das Sprachniveau vieler Absolventinnen und Absolventen ist erschreckend tief;

  • Es ist praktisch unmöglich, die mündlichen Prüfungen "rekursfest" zu gestalten und zu bewerten mit der Folge, dass ein Nichtbestehen der Prüfung praktisch unmöglich ist;

  • Für künftige Arbeitgebende ist es völlig unmöglich, dem Abschlusszeugnis der KV-Lehre Erkenntnisse zu den Fähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen zu entnehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Gesamtbilanz zieht der Bundesrat nach Durchführung der ersten Qualifikationsverfahren zur Gesamtwirkung der KV-Reform?

  2. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen (OdA, Berufsschulen, Lehrbetriebe etc.) eine Überarbeitung des QV vor Ablauf der 5-Jahres-Frist für die Evaluation vorzunehmen, mit dem Ziel, die offensichtlichen Schwächen des jetzigen Verfahrens zu beseitigen?