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26.7027 · Fragestunde. Frage · 2026-03-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Transparenz ist zentral, um das Funktionieren am Milchmarkt zu gewährleisten. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass nicht nur bekannt ist, welcher Verarbeiter Importbegehren angemeldet hat, sondern auch, wer letztlich welche Mengen importiert hat. Die aktuell verfügbaren Angaben zu den Jahresmengen sind nicht ausreichend. Der Bundesrat wird gebeten, hier Licht ins Dunkel zu bringen und so die Milchproduzenten zu unterstützen.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verfügt derzeit über keine rechtliche Grundlage, um Entscheidungen über erteilte oder abgelehnte Bewilligungen für den Import von Waren zur aktiven Veredelung zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der tatsächlich von den einzelnen Wirtschaftsbeteiligten eingeführten Mengen.Auf Grundlage der Motion Dettling 21.3237 «Transparenz beim Veredelungsverkehr» wurde jedoch im Rahmen des neuen Zollrechts – konkret mit Artikel 29 Absatz 4 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes (BAZG-VG) – eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem BAZG künftig erlaubt, die interessierten Kreise über erteilte Bewilligungen und abgelehnte Gesuche zu informieren. Das Verordnungsrecht befindet sich in Erarbeitung, der Start der Vernehmlassung ist im zweiten Quartal 2026 geplant.