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26.7071 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schilder aufstellen, die den Zutritt zu ihren Feldern verbieten. Felder gehören jedoch zum Privateigentum und sind nicht öffentlich zugänglich (Art. 641 des Zivilgesetzbuchs).
- Warum werden Verbotsschilder vorgeschrieben, wenn der Zutritt doch sowieso von Gesetzes wegen verboten ist?
- Welche gesetzliche Grundlage hat diese Vorgabe und welches sind die Folgen bei Nichteinhaltung?
- Wie soll konkret das Betreten von Feldern verboten werden, die sich über mehrere Hektaren erstrecken und von zig Seiten her zugänglich sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)