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26.7102 · Fragestunde. Frage · 2026-03-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

- Kommen die Arbeiten zu Anpassungen bei der Zuteilung der Importrechte für Wein – Koppelung an Inlandleistungen gestützt auf Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzes – gemäss dem am runden Tisch vereinbarten Zeitplan voran, wonach ein Inkrafttreten dieser Massnahme auf den 1. Januar 2027 vorgesehen ist?

- Welche rechtlichen, technischen, administrativen oder durch die internationalen Verpflichtungen der Schweiz bedingten Faktoren könnten die fristgerechte Umsetzung behindern oder verzögern?