26.7225 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Alle Akteure der Weinbranche müssen sich einer schweizweit vereinheitlichten und von der SWK durchgeführten Weinhandelskontrolle unterziehen, mit der die Rückverfolgbarkeit aller Weinhandelsprodukte überprüft wird.
- Welche Varianten werden im Vorschlag des Bundesrates als Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der Einfuhrrechte berücksichtigt?
- Inwiefern können die Daten der SWK für all diese Varianten beigezogen werden ?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)