26.7238 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Absicht des Bundesrats bei den Konzessionsverhandlungen die Unterhaltung zu redimensionieren?
- Widerspricht dies nicht dem in der Bundesverfassung und dem RTVG verankerten Auftrag der SRG, Unterhaltung anzubieten?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Auftrag der SRG wird auch in der neuen Konzession Unterhaltung umfassen. So hat es der Bundesrat 2022 in den Eckwerten zur neuen Konzession festgelegt, dies im Einklang mit den Bestimmungen in der Verfassung und dem RTVG. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bundesrat in Art. 93 Abs. 4, Rücksicht auf andere Medien zu nehmen.