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26.7594 · Fragestunde. Frage · 2026-06-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung, insbesondere Artikel 56 des Obligationenrechts, angesichts der zunehmenden Vermischung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie touristischen und Freizeitaktivitäten in den Alpengebieten noch angemessen sind? Hält er eine Überprüfung der Verteilung der Haftung auf Landwirt, Veranstalter und öffentliche Hand für erforderlich?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)