91.311 · Standesinitiative · 1991-10-15
Erledigt
Wortlaut
In Anwendung von Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung (Standesinitiative) wird die Bundesversammlung eingeladen, das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer wie folgt zu ergänzen:
Artikel 21
Die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte sind zu übernehmen, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen.