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91.311 · Standesinitiative · 1991-10-15

Erledigt

Wortlaut

In Anwendung von Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung (Standesinitiative) wird die Bundesversammlung eingeladen, das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer wie folgt zu ergänzen:

Artikel 21

Die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte sind zu übernehmen, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen.