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92.3335 · Postulat · 1992-09-01

Erledigt

Wortlaut

Mit einem Schreiben der Generaldirektion PTT, das als Datum "April 92" vortäuscht, jedoch den Poststempel "1200 Genève 2 / 13.5.92" trägt, wurde den VIDEOTEX-Abonnenten eine massive Tariferhöhung mit rückwirkender Inkrafttretung auf den 1. Mai 1992 zur Kenntnis gebracht. Wegen der Einführung der neuen Tarifrubrik "Benützungsgebühr" resultierten für VIDEOTEX-Kunden auf einen Schlag Gebührenerhöhungen bis zu 160 Prozent. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat:

1. dafür besorgt zu sein, dass grundsätzlich bei keinem schweizerischen Staatsbetrieb rückwirkende Tariferhöhungen zugelassen werden;

2. in vorliegendem Fall die PTT anzuweisen, rückwirkend erhobene Gebührenerhöhungen den Benützern zurückzuerstatten;

3. abzuklären und die betroffene VIDEOTEX-Kundschaft über das Ergebnis zu informieren, was die PTT/TELECOM zu dieser Datum-Mogelei veranlasst hat;

4. beim Preisüberwacher eine Stellungnahme über die aussergewöhnlich hohe Gebührenerhöhung beim VIDEOTEX-Dienst einzuholen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

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