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93.3675 · Motion · 1993-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Botschaft vorzulegen über die Aufhebung von Artikel 32ter der Bundesverfassung, der Fabrikation, Einfuhr, Transport und Verkauf von Absinth verbietet.

Die Kriterien, die seinerzeit für das Absinthverbot massgebend waren, sind heute überholt. Absinth soll daher gleich behandelt werden wie andere Spirituosen.

Begründung

1. Unsere Gesellschaft hat sich so verändert, dass dieses Getränk nicht mehr wie anfangs dieses

Jahrhunderts (Verbot im Jahre 1908) eine Gefahr darstellt.

Das öffentliche Gesundheitsbewusstsein und die Vorsorgekampagnen gegen den Alkoholmissbrauch lassen darauf schliessen, dass die Bevölkerung genügend Reife und Verantwortungsbewusstsein erreicht hat.

2. Die bereits beschlossene Liberalisierung der sogenannten weichen Drogen bedeutet für die

körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung eine grössere Gefahr.

3. Es sind Ersatzprodukte im Handel, welche auffällig der "grünen Fee" gleichen. Diese Produkte

sind kein Absinth, aber sie haben den Geruch von Absinth, die Farbe von Absinth, den

Geschmack von Absinth.

4. Der entsprechende Verfassungsartikel ist daher aufzuheben.

.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Vergleiche französischer Text.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Art. 32 ter BV. Aufhebung | Lexipedia | Lexipedia