94.3008 · Postulat · 1994-02-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
1. Das Büro wird gebeten, gemäss Artikel 15 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Nationalrates die Finanzkommission bei Geschäften mit erheblichen finanziellen Folgen zu einem Mitbericht einzuladen.
2. Das Präsidium der Finanzkommission prüft alle neuen Geschäfte und stellt dem Büro im Rahmen des Geschäftszuteilungsverfahrens bei Geschäften mit erheblichen finanziellen Folgen Mitberichtsanträge durch die Finanzkommission.
3. Für die Antragstellung solcher Mitberichte räumt das Büro dem Präsidium der Finanzkommission eine zur Vorprüfung der Geschäfte genügende Frist ein.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt, das Postulat abzuschreiben
Stellungnahme des Bundesrates
Das Büro beantragt, das Postulat abzuschreiben