94.3071 · Postulat · 1994-03-02
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist so abzuändern, dass das Linksparkieren in 30-km/h-Zonen erlaubt ist.
Begründung
In 30-km/h-Zonen stellt das Parkieren auf der linken Strassenseite keine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Oft würde es aber unnötiges Herumfahren zwecks Wenden des Fahrzeuges und Aerger verhindern, wenn der angepeilte Parkplatz schon wieder besetzt ist. Das Linksparkieren in 30-km/h-Zonen ist deshalb generell zu erlauben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.