94.411 · Parlamentarische Initiative · 1994-04-22
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Bundesbeschluss
über Leistungen des Bundes an HIV-infizierte Hämophile und
Bluttransfusionsempfänger und deren HIV-infizierte Ehegatten
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in einen Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 22. April 1994 1)
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1994 2)beschliesst:
I
Der Bundesbeschluss vom 14. Dezember 19903) über Leistungen des Bundes an HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger und deren HIV-infizierte Ehegatten wird wie folgt geändert:
Titel
Bundesbeschluss über Leistungen des Bundes an HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger und deren HIV-infizierte Ehegatten und Kinder
Artikel 1 Absatz 1
1Hämophile und Bluttransfusionsempfänger, die in der Schweiz durch kontaminierte Blutprodukte oder durch Transfusion von kontaminiertem Blut mit dem Human Immunodeficiency Virus (HIV) infiziert worden sind, sowie deren HIV-infizierte Ehegatten und Kinder, erhalten Beiträge des Bundes.Artikel 8 Absatz 3
3Dieser Beschluss wird bis zum 14. April 2001 verlängert.
II
1Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1) BBl 1994 ...
2) BBl 1994 ...
3) SR 818.114