95.030 · Geschäft des Bundesrates · 1995-04-26
Departement des Innern
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft und Beschlussesentwürfe vom 26. April 1995 betreffend die Konventionen des Europarates zum Schutz des archäologischen und des baugeschichtlichen Erbes (Konvention von Malta, Konvention von Granada)
Ausgangslage
Die revidierte Europäische Konvention vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes und die Konvention vom 3. Oktober 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa stellen die wichtigsten Erlasse des Europarates für die Konservierung und den Schutz der historischen Baudenkmäler, Stätten, Baugruppen und der archäologischen Fundorte dar. Sie berücksichtigen die neuen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und Technologien und legen grosses Gewicht auf die Information der Öffentlichkeit und den zwischenstaatlichen Wissensaustausch. Beide Übereinkommen entsprechen der Politik, welche die Schweiz in diesem Bereich verfolgt. Sie ziehen keine neuen finanziellen Verpflichtungen für den Bund oder die Kantone nach sich.
Verhandlungen
Beide Rätestimmten beiden Bundesbeschlüssen diskussionslos zu.