95.078 · Geschäft des Bundesrates · 1995-11-29
Departement des Innern
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. November 1995 über die Ratifizierung der Aenderung vom 25. November 1992 des Protokolls von Montreal über Stoffe, welche die Ozonschicht abbauen
Ausgangslage
Am 16. September 1987 hat die internationale Staatengemeinschaft in Montreal ein Protokoll unterzeichnet mit dem Ziel, den Einsatz einiger Fluorkohlenwasserstoffe bis zum Jahre 2000 schrittweise um 50 Prozent zu vermindern und den Einsatz von Halonen zu stabilisieren. Alle beteiligten Staaten haben in der Folge erkannt, dass es das Protokoll von 1987 nicht erlaubt, die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Vertragsparteien haben deshalb das Protokoll 1992 in Kopenhagen einer erneuten gründlichen Revision unterzogen, um die Fristen der bereits vorgesehenen Verbote zu verkürzen und neue Substanzen frühzeitig zu verbieten. Die Schweiz hat diese Verschärfung des Protokolls aktiv unterstützt.
Der Bundesrat hat am 14. August 1991 eine Änderung der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe beschlossen, bei der ein schrittweises Verbot der ozonschichtabbauenden Stoffe vorgesehen ist. Die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an die anderen Bestimmungen wird ebenfalls in diese Änderung der Stoffverordnung integriert. Diese Massnahmen erlauben es der Schweiz, alle im revidierten Protokoll von Montreal vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten der Änderung des Protokolls und deren Ratifizierung durch den Bundesrat diskussionslos zu, der Nationalrat mit 86 zu 3 Stimmen, der Ständerat einstimmig.