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96.3131 · Postulat · 1996-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 30. August 1995 das 5. langfristige Nationalstrassenbauprogramm beschlossen. Dieses Programm sieht vor, dass die Hauptarbeiten für die N 4 in den Jahren 1999 bis 2007 erfolgen. Für die Zentralschweiz hat eine Strassenverbindung, welche den internationalen Flughafen Zürich-Kloten innerhalb einer halben Stunde erreichbar macht, wirtschaftlich eine sehr grosse Bedeutung. Die N 4 im Knonauer Amt wird zudem eine wichtige, direkte Nationalstrassenverbindung von der Innerschweiz in die Ostschweiz herstellen.

Der Kanton Zürich hat angekündigt, dass er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, den Fertigstellungstermin bis Ende 2007 einzuhalten.

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, dem Kanton Zürich gemäss dem Bundesgesetz über die Nationalstrassen, Artikel 55, für die Fertigstellung der N 4 im Knonauer Amt eine Frist bis Ende 2007 einzuräumen, den Kanton Zürich bei seinen Bemühungen und Aktivitäten zu unterstützen und allenfalls den Kantonsanteil gemäss Artikel 9 des Treibstoffzollgesetzes zu bevorschussen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Termingerechte Realisierung N4, Knonaueramt | Lexipedia | Lexipedia