96.3315 · Postulat · 1996-06-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung des SVG dahingehend zu ändern, dass Anhänger an Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 1000 Kilogramm auf Ausserortsstrassen in bezug auf die Tempolimiten gleich behandelt werden wie die entsprechenden Zugfahrzeuge.
Begründung
1. Die technische Entwicklung mechanischer oder durchgehender Anhängerbremsen ermöglicht nach heutigem Stand der Technik ein zuverlässiges Abbremsen der Anhänger auch aus Tempo 80. Ein Festhalten an einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für die angesprochenen Anhängerarten rechtfertigt sich auch deshalb nicht länger, weil mit dem genau gleichen Fahrzeug, welches auf der Autobahn bewegt wird, Tempo 80 gefahren werden darf.
2. Die Begrenzung der Anhänger, Anhängerzüge und Sattelauflieger auf Tempo 60 im Verkehr auf Ausserortsstrassen führt zu zähflüssigem und stockendem Kolonnenverkehr auf unseren Strassen und leider oftmals zu gewagten Überholmanövern.
3. Umwegverkehr aufgrund einer Lockerung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht zu erwarten. Mit dem heutigen, mehrheitlich gut ausgebauten Nationalstrassennetz bewegt sich der Güterverkehr erfahrungsgemäss immer auf den schnelleren Hauptverkehrsachsen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.