96.3368 · Empfehlung · 1996-08-15
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind so zu ändern, dass:
a. nebst Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden auch solche Personen von der "Vorsorge 3a" Gebrauch machen können, die hauptberuflich im eigenen Haushalt tätig sind; und
b. die Ansprüche aus der "Vorsorge 3a" bei Scheidung analog den Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen