96.3410 · Interpellation · 1996-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Einmischung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in die Tarifpolitik der Luftfahrtgesellschaften, welche in seinen Kompetenzbereich fallen, mit Sinn und Buchstabe des neuen Kartellgesetzes und der geltenden Bestimmungen im Bereich der Zivilluftfahrt noch zu vereinbaren sind? Ich denke da insbesondere an das, was Bundesrat Leuenberger zum Open-Sky-Konzept des Bundesrates während der Sommersession 1996 gesagt hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort des Bundesrates.