96.415 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-22
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Es seien die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Vorlagen für eine Totalrevision der Bundesverfassung im Nationalrat durch eine Spezialkommission vorberaten werden, in die sämtliche im Rat vertretenen Parteien mindestens ein Mitglied delegieren können.
Begründung
Eine Totalrevision der Bundesverfassung ist ohne Zweifel von zentraler staatspolitischer Tragweite. Diese Tatsache rechtfertigt für die Vorberatung einer derartigen Vorlage die Einsetzung einer Spezialkommission, die sich ihrer Arbeit - ohne die Last übriger Geschäfte - vertieft widmen kann.
Angesichts der eminenten Bedeutung der Verfassungsgebung sollen sämtliche in der Volkskammer vertretenen Parteien - auch solche ohne Fraktionszugehörigkeit - bereits im Rahmen der entscheidenden Kommissionsarbeit an der Beratung mitwirken können.