96.416 · Parlamentarische Initiative · 1996-03-22
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Schaffung gesetzlicher Regelungen im Hinblick auf die Einführung des freien Personenverkehrs mit den EU- und EFTA-Staaten vor.
Die gesetzlichen Regelungen sollen die bestehenden Vorschriften im Obligationenrecht, dem Gesetz über die
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und dem Arbeitsvermittlungsgesetz verdeutlichen und stärken. Insbesondere müssen sie vorsehen:
1. Die erleichterte Einführung von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen, welche Wirkung auf ganze Branchen und Berufe haben, auch wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur vorübergehend in die Schweiz zur Arbeit entsandt wurden.
2. Die Schaffung der Möglichkeit, dass die Kantone nach Feststellen von Missbräuchen in den betroffenen Branchen, nach Anhörung der betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen für ihren Kanton minimal gültige Arbeitsbedingungen, insbesondere Stundenlohnregelungen festlegen können.
3. Die Anwendung der Vorschriften aus dem OR, allfälliger Lohn- und Arbeitszeitvorschriften aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen, Gesamtarbeitsverträgen aus Normalarbeitsverträgen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche als temporär Angestellte in Fremdfirmen tätig sind.