96.450 · Parlamentarische Initiative · 1996-10-07
Erledigt
Ausgangslage
Die parlamentarische Untersuchungskommission über die Organisations- und Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes (PUK PKB) verlangt mit einer parlamentarischen Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs, dass die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission unbeschränkt wiederwählbar sind. Die PUK PKB empfahl diese Änderung, um den Kontrollkommissionen die im Bereich der Oberaufsicht besonders notwendige Kontinuität zu gewährleisten.
Das Büro beantragt nach Prüfung der Initiative, die Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder aller Kommissionen aufzuheben. Art. 10 Abs. 6 GRS lautet neu: "Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich."
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) unterbreitet die PUK PKB folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs:
Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 24. September 1986 (GRS) ist wie folgt zu ergänzen:
Art.10 Abs.6bis GRS
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission sind unbeschränkt wiederwählbar.
Verhandlungen
Der Ständerat stimmte dem Antrag des Büros diskussionslos zu.