96.453 · Parlamentarische Initiative · 1996-10-07
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK PKB folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung:
Das Geschäftsverkehrsgesetz vom 23. März 1962 ist in dem Sinne zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die Geschäftsprüfungskommissionen in geeigneter Weise Einblick sowohl in die Führungs- und Kontrolldaten der Departemente als auch in die Akten noch nicht abgeschlossener Verfahren nehmen können.