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97.038 · Geschäft des Bundesrates · 1997-05-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 14. Mai 1997 betreffend zwei Abkommen mit Frankreich über Grenzbereinigungen

Ausgangslage

Das Abkommen vom 27. September 1984 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Autobahnzusammenschluss zwischen Bardonnex (Genf) und Saint-Julien-en-Genevois (Hochsavoyen) bildete die Grundlage für den Bau der Verbindung N1a-A 401 zur französischen Autobahn A 40 durch ein Brückenbauwerk. Die gegenwärtig zur Schweiz gehörende Fläche, über welche die Brücke führt, soll gemäss einem besonderen Abkommen gegen Gebietsabtausch an Frankreich abgetreten werden, damit das Hauptwerk insgesamt auf französisches Gebiet zu liegen kommt. Weiter regelt eine Vereinbarung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen in Bardonnex/Saint-Julien die Abwicklung der Grenzkontrollformalitäten beim Autobahnzusammenschluss.

Der wegen der Nationalstrasse notwendige Bau einer neuen Plattform am Zollübergang auf dem Gebiet der Grenzgemeinden Vallorbe (Waadt) und Jougne (Departement Doubs) und die damit verbundene Kanalisierung eines Abschnittes des Baches "La Jougnenaz" machten eine kleine Grenzbereinigung notwendig.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten den Abkommen einstimmig zu.