98.023 · Geschäft des Bundesrates · 1998-04-22
Departement des Innern
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 22. April 1998 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit
Ausgangslage
Irland ist innerhalb der Europäischen Union der einzige Staat, mit dem die Schweiz noch keinen Vertrag über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Für irische Staatsangehörige gilt in der schweizerischen AHV/IV derzeit die gleiche Regelung wie für die Angehörigen anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Abkommen geschlossen hat. Das Inkrafttreten der 10. AHV-Revision hat zwar den Erwerb des Rentenanspruchs in der Schweiz erleichtert, erlaubt jedoch keine Auslandszahlung.
Das Abkommen bezieht sich auf die Versicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität. Seitens der Schweiz wurde ferner eine Bestimmung über die erleichterte Aufnahme in die Krankentaggeldversicherung vorgesehen.
Verhandlungen
Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.